Wer weiß wann die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Kinder einen Schaden verursacht haben? Es gibt da doch so bestimmte Regeln!!??
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Die Zahlen in der Regel nur wenn ihr Kinder unter 7 Jahren mit in der Versicherung eingeschlossen habt und wenn das Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt hat.
L.G.

bei Kindern unter 7 Jahren gar nicht und darüber immer in Abhängigkeit von dem, was passiert ist...
schwierig wird es bei Verletzung der Aufsichtspflicht, weil dann bei Verweigerung der Zahlung der Geschädigte zivilrechtlich klagen kann
Ja das mit unter 7jährigen hab ich auch gewußt - aber was ist mit Teenagern? - und wie soll man da seine Aufsichtspflicht verletzenß
malli am 20. Januar 2009 09:18 das stimmt nicht, wenn mann als elternteil seine aufsichtspflicht verletzt dan muss die versicherung zahlen!
Die Haftpflichtversicherung zahlt wenn die versicherten Personen dritten einen Schaden zufügen. Heisst wenn z.B. die hier älteren Kinder jemand anderem einen Schaden zufügen.
So viel mal vorab.
Dann muss man unterscheiden ob lt. Gesetz überhaupt jemand haftbar gemacht werden kann. Wenn dies nicht der Fall ist zahlt auch die Haftpflicht nicht. Das ist die gesetzliche Regelung und hat natürlich nichts mit der moralischen Verpflichtung die man selbst sieht zu tun.
Ob jemand haftbar gemacht werden kann hängt bei Kindern vom Alter ab. Die hier genannten 7 Jahre stimmen so pauschal nicht immer. Auch bei einem 6 jährigen Kind werden gewisse Dinge vorausgesetzt. Auf der anderen Seite kann es sein das evtl. die Aufsichtspflicht verletzt wurde usw. usw. .
Hier handelt es sich aber um Teenager. Wenn diese einen Schaden fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht haben dann würde die Privathaftpflicht der Eltern zahlen wenn sie denn noch über diese versichert sind. Bei Vorsatz wird nicht gezahlt.
Wenn jedoch der fahrlässige Schaden gegenüber der eigenen Familie verursacht wird dann wird die Versicherung auch nicht zahlen.
In Ausnahmefällen ist dies bei sehr wenig Tarifen nur möglich wenn es sich um Körperverletzung in der Familie handelt.

Allgemeine Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB)
Zitat AHB: "§ 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hatte, für diese Folgen auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird."
Zitat AHB "§5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, Verfahren 1. Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrags ist das Schadenereignis, das Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte. 2. Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer (§ 14) unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich anzuzeigen."
Generell sind Familienangehörige mitversichert, wenn dies nicht durch besondere vereinbarungen ausgeschlossen wurde (Singlevertrag)
Die Schule haftet nur, wenn dem Aufsicht führenden Lehrer eine Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Sollte in der regel während der Unterrichtsstunde so sein.
Grundsätzlich beinhaltet ein Haftpflichtversicherungsvertrag auch ein gestzliches Recht auf Abwehr unberechtigter Forderungen (Rechtschutz) gegen den Versicherungsnehmer.
Am effektivsten wäre es, mit der versicherung zu reden und den "Schaden" vorsorglich zu melden.