noch am selben tag, oder wenn er nicht auf hat am folge tag????
Der Arbeitgeber muss sofort am gleichen Tag informiert werden. Wenn die Krankheit anhält muss binnen 3 Tage ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit bestätigen: http://www.abendblatt.de/daten/2004/05/29/300117.html
wojo2000 am 12. September 2007 19:38 So ist es laut Gesetz geregelt!
ich denke du bist krankenschwester?
da dürftest du doch auch ein gewisses wissen mit auf den weg bekommen haben, oder?
bei meiner nichte war das jedenfalls so, als sie die ausbildung zur krankenschwester gemacht hat.
bitmap am 12. September 2007 22:10 Wozu sollte eine Krankenschwester das lernen? Das gehört zum Wissen einer Arzthelferin [bzw. heißen die neuerding med. Fachangestellte].
ob die das wissen müssen ist doch völlig nebensächlich, ich weiß, das sie es im unterricht behandeln.
so einfach ist das.
hast ja recht, bei uns aber nicht. ist ja auch egal. war ne diskusionsfrage bei uns
gutes gedächtnis

Der Arzt schreibt Dich doch nicht krank!
Du wirst krank, gehst zum Arzt und der bestätigt Deine Arbeitsunfähigkeit.

Viele Arbeitgeber akzeptieren ein oder zwei Tage ohne ärztliche Bescheinigung.
echt? wie jetzt? dann sagt man auf der arbeit bescheid, das man krank ist und wenn man nach 2 tagen wieder da ist, dann ist das ok, oder wie?
Super Cruiser am 12. September 2007 19:16 @angel000: Sorry, aber willst du einen Ratschlag, oder dich unterhalten? Bei allen Antworten weißt du irgenwie schon alles besser.
Floppy1104 am 12. September 2007 19:17 Ja, genau so funktioniert das (wird von meinem Arbeitgeber jedenfalls so praktiziert). Aber, das machen halt nicht alle Arbeitgeber so. Wie "Shira" schon geschrieben hat, dass entscheidet letztlich der Chef.
woher weiss ich wie das bei uns läuft?? steht das im arbeitsvertrag?
Floppy1104 am 12. September 2007 19:21 Frag doch einfach in der Personalabteilung und wenn es so etwas nicht gibt, dann Frag direkt Deinen Chef.
quiltrr am 12. September 2007 19:46 @Angel: In vielen Betrieben regelt ein Betriebsvereinbarung die Karenztage im Krankheitsfall - frag einfach den Betriebsrat, sofern vorhanden.
bitmap am 12. September 2007 22:13 Nein, das steht nicht unbedingt im Arbeitsvertrag (könnte aber auch). Das ist entweder per BV geregelt oder per Tarifvertrag (so einer gilt) oder der Arbeitgeber legt das einfach fest. (nach sowas sollte man sich in seiner Firma erkundigen, denn die zu späte Abgabe der AU kann zu ner Abmahnung führen).
Das hängt normalerweise vom Arbeitgeber ab. Bei mir in der Firma ist es so geregelt, daß wir einen Tag "krank ohne Krankmeldung" sein können, spätestens am 2. Tag sollte aber eine "reguläre" Krankmeldung folgen.
naja, aber der arzt kann ja zurück datieren, zumindestens einen tag
macht aber nicht jeder!
darf er aber nicht
Doch darf er ... und zwar bis zu 2 Tagen. Siehe AU-Richtlinie. link gefällig?
in besonderen Ausnahmefällen darf er, wird aber nicht mehr gern gesehen (manche machens trotzdem gerne), das erstellungsdatum muß aber am tag der inanspruchnahme sein. Für die 6 Wochen Krankengeld Geschichte ist es dann auch von bedeutung.
Sorry, meine Großtaste spinnt