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wann muss man zum arzt gehen um sich kranke schreiben zu lassen?

gefragt von angel000angel000 am 12.09.2007 um 19:10 Uhr

noch am selben tag, oder wenn er nicht auf hat am folge tag????


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Reply


Shira
beantwortet von Shira am 12. September 2007 19:12
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Das entscheidet der jeweilige Arbeitgeber.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 12. September 2007 19:14

naja, aber der arzt kann ja zurück datieren, zumindestens einen tag

Kommentar von A100760961d296964a6e4f1562f2e234smallwojo2000 am 12. September 2007 19:38

macht aber nicht jeder!

Kommentar von Capuccino am 12. September 2007 19:49

darf er aber nicht

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. September 2007 22:06

Doch darf er ... und zwar bis zu 2 Tagen. Siehe AU-Richtlinie. link gefällig?

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 09:00

in besonderen Ausnahmefällen darf er, wird aber nicht mehr gern gesehen (manche machens trotzdem gerne), das erstellungsdatum muß aber am tag der inanspruchnahme sein. Für die 6 Wochen Krankengeld Geschichte ist es dann auch von bedeutung.

Kommentar von Capuccino am 13. September 2007 09:05

Sorry, meine Großtaste spinnt


anonym
beantwortet von Regenmacher am 12. September 2007 19:18
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Der Arbeitgeber muss sofort am gleichen Tag informiert werden. Wenn die Krankheit anhält muss binnen 3 Tage ein ärztliches Attest die Arbeitsunfähigkeit bestätigen: http://www.abendblatt.de/daten/2004/05/29/300117.html

Kommentar von A100760961d296964a6e4f1562f2e234smallwojo2000 am 12. September 2007 19:38

So ist es laut Gesetz geregelt!


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 12. September 2007 20:39
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ich denke du bist krankenschwester?

da dürftest du doch auch ein gewisses wissen mit auf den weg bekommen haben, oder?

bei meiner nichte war das jedenfalls so, als sie die ausbildung zur krankenschwester gemacht hat.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. September 2007 22:10

Wozu sollte eine Krankenschwester das lernen? Das gehört zum Wissen einer Arzthelferin [bzw. heißen die neuerding med. Fachangestellte].

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 12. September 2007 22:11

ob die das wissen müssen ist doch völlig nebensächlich, ich weiß, das sie es im unterricht behandeln.

so einfach ist das.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 13. September 2007 21:52

hast ja recht, bei uns aber nicht. ist ja auch egal. war ne diskusionsfrage bei uns

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 13. September 2007 21:59

gutes gedächtnis


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 13. September 2007 16:59
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Der Arzt schreibt Dich doch nicht krank!

Du wirst krank, gehst zum Arzt und der bestätigt Deine Arbeitsunfähigkeit.


Floppy1104
beantwortet von Floppy1104 am 12. September 2007 19:12
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Viele Arbeitgeber akzeptieren ein oder zwei Tage ohne ärztliche Bescheinigung.




Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 12. September 2007 19:13

echt? wie jetzt? dann sagt man auf der arbeit bescheid, das man krank ist und wenn man nach 2 tagen wieder da ist, dann ist das ok, oder wie?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 12. September 2007 19:16

@angel000: Sorry, aber willst du einen Ratschlag, oder dich unterhalten? Bei allen Antworten weißt du irgenwie schon alles besser.

Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 12. September 2007 19:17

Ja, genau so funktioniert das (wird von meinem Arbeitgeber jedenfalls so praktiziert). Aber, das machen halt nicht alle Arbeitgeber so. Wie "Shira" schon geschrieben hat, dass entscheidet letztlich der Chef.

Kommentar von Simple_avatar8smallangel000 am 12. September 2007 19:19

woher weiss ich wie das bei uns läuft?? steht das im arbeitsvertrag?

Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 12. September 2007 19:21

Frag doch einfach in der Personalabteilung und wenn es so etwas nicht gibt, dann Frag direkt Deinen Chef.

Kommentar von F7572c4794be0d328204869058267f01smallquiltrr am 12. September 2007 19:46

@Angel: In vielen Betrieben regelt ein Betriebsvereinbarung die Karenztage im Krankheitsfall - frag einfach den Betriebsrat, sofern vorhanden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. September 2007 22:13

Nein, das steht nicht unbedingt im Arbeitsvertrag (könnte aber auch). Das ist entweder per BV geregelt oder per Tarifvertrag (so einer gilt) oder der Arbeitgeber legt das einfach fest. (nach sowas sollte man sich in seiner Firma erkundigen, denn die zu späte Abgabe der AU kann zu ner Abmahnung führen).


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 6. Januar 2008 18:46
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Das hängt normalerweise vom Arbeitgeber ab. Bei mir in der Firma ist es so geregelt, daß wir einen Tag "krank ohne Krankmeldung" sein können, spätestens am 2. Tag sollte aber eine "reguläre" Krankmeldung folgen.




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