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Wann muß man zum Arbeitsamt?

gefragt von Rommykrabbe am 05.03.2008 um 10:17 Uhr

Wann muß man sich beim AA melden, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat?

Am ersten Tag der arbeitslosigkeit?

Oder

3 Monate vorher?


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anonym
beantwortet von anjanni am 5. März 2008 10:20
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Drei Monate vor Ablauf des Vertrags!!!

Ganz wichtig, damit Du keine Sperre bekommst.

Und auch für Dich: je eher Du Dich meldest, desto besser sind Deine Vermittlungschancen.

Außerdem braucht auch die Bearbeitung eines Antrags auf Arbeitslosengeld seine Zeit.


Geborg
beantwortet von Geborg am 5. März 2008 10:18
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3 Monate vorher, sonst kanst Du gesperrt werden. Außerdem bekommst Du dann auch schneller dein ALG1


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. März 2008 10:20
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Arbeitslos kann man sich erst dann melden, wenn man es auch ist. Aber so frühzeitig wie möglich sollte man sich arbeitssuchend melden!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. März 2008 10:23
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Es gibt hierfür 2 Regeln:

  • 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (z.B. bei befristeten Verträgen oder ordentlicher Kündigung);

  • ansonsten vnverzüglich, nachdem man von seiner kommenden der eingetretenen Arbeitslosigkeit erfahren hatte (bei kurzfristiger oder außerordentlicher Kündigung oder Pleite).

Solltest Du dich nicht unverzüglich nach demJobverlust beim Arbeitsamt melden, kann es Probleme mit der nahtlosen Zahlung von ALG-1 geben. ALG-2 steht einem ohnehin frühstens erst ab dem Tag der Antragstellung zu.

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 5. März 2008 10:27

schön, bereits gesagtes wiederholt. danke

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 5. März 2008 10:42

Aber, aber Herr Lich, schau doch mal in die Bearbeitungszeiten! Hier wurde paralell geantwortet. Lieben Gruß. ;-)

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 5. März 2008 10:48

Aber aber Herr Quandt, das ist nicht HerrLich, sondern herlich. ;-)

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 10:54

Mir sind beide längst aufgefallen, der eine positiv, der andere nicht. Trotz ähnlicher Nicks!

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6smallherlich am 5. März 2008 11:10

@indy. Der negative, DUmir auch!!!!Von Wiederholungen bis Unsinn, alles dabei.


yumanji
beantwortet von yumanji am 5. März 2008 10:19
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sobald du gekündigt wurdest solltest du dich bei der Agentur für Arbeit vorstellen

Kommentar von D8150acd27955a3e243e23c79646ab5csmallyumanji am 5. März 2008 10:21

ich hab grade wieder was dazu gelernt


blumenpuzzle
beantwortet von blumenpuzzle am 5. März 2008 11:37
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3 monate vorher


anonym
beantwortet von hildegardh am 5. März 2008 12:41
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Eigentlich ist es so, dass man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss. Wenn Du aber schon vorher weißt, wann Du arbeitslos wirst, ist es besser, Du meldest Dich frühzeitig, damit das AA Dir schon neue Stellen zuweisen kann. Es ist immer besser sich aus einem Arbeitsverhältnis raus zu bewerben, als aus der Arbeitslosigkeit heraus. Ich habe das alles schon einige Male hinter mir, war Vorstandssekretärin und musste nach meinem 46igsten Lebensjahr noch 3 x neu anfangen. Ich wünsche Dir bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz viel Glück


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