Wann muß man sich beim AA melden, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat?
Am ersten Tag der arbeitslosigkeit?
Oder
3 Monate vorher?
Drei Monate vor Ablauf des Vertrags!!!
Ganz wichtig, damit Du keine Sperre bekommst.
Und auch für Dich: je eher Du Dich meldest, desto besser sind Deine Vermittlungschancen.
Außerdem braucht auch die Bearbeitung eines Antrags auf Arbeitslosengeld seine Zeit.

3 Monate vorher, sonst kanst Du gesperrt werden. Außerdem bekommst Du dann auch schneller dein ALG1

Arbeitslos kann man sich erst dann melden, wenn man es auch ist. Aber so frühzeitig wie möglich sollte man sich arbeitssuchend melden!

Es gibt hierfür 2 Regeln:
3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (z.B. bei befristeten Verträgen oder ordentlicher Kündigung);
ansonsten vnverzüglich, nachdem man von seiner kommenden der eingetretenen Arbeitslosigkeit erfahren hatte (bei kurzfristiger oder außerordentlicher Kündigung oder Pleite).
Solltest Du dich nicht unverzüglich nach demJobverlust beim Arbeitsamt melden, kann es Probleme mit der nahtlosen Zahlung von ALG-1 geben. ALG-2 steht einem ohnehin frühstens erst ab dem Tag der Antragstellung zu.
herlich am 5. März 2008 10:27 schön, bereits gesagtes wiederholt. danke

sobald du gekündigt wurdest solltest du dich bei der Agentur für Arbeit vorstellen
yumanji am 5. März 2008 10:21 ich hab grade wieder was dazu gelernt
Eigentlich ist es so, dass man sich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim Arbeitsamt melden muss. Wenn Du aber schon vorher weißt, wann Du arbeitslos wirst, ist es besser, Du meldest Dich frühzeitig, damit das AA Dir schon neue Stellen zuweisen kann. Es ist immer besser sich aus einem Arbeitsverhältnis raus zu bewerben, als aus der Arbeitslosigkeit heraus. Ich habe das alles schon einige Male hinter mir, war Vorstandssekretärin und musste nach meinem 46igsten Lebensjahr noch 3 x neu anfangen. Ich wünsche Dir bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz viel Glück