Bin mir noch immer unsicher in Bezug auf die Zeit nach der Schwangerschaft,...wann muß ich mich spätestens festlegen, ist das festgelegt?
Der Erziehungsurlaub muss sechs Wochen vor dessen Antritt angemeldet werden. Es können drei Jahre Erziehungsurlaub genommen werden. Es besteht aber ein "lexibles drittes Jahr". Dieses kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden. So kannst Du z.B. zunächst den Erziehungsurlaub nur über zwei Jahre beanspruchen und sparst Dir das dritte Jahr bis zur Einschulung auf, um das Kind während dieser Zeit zu betreuen. Während der Elternzeit kann trotzdem gearbeitet werden, nämlich bis zu 30 Wochenstunden. Nach der Elternzeit hast Du einen Anspruch auf Deinen alten oder vergleichbaren Arbeitsplatz.