Ich habe noch ein Jahr Elternzeit.
Schwangere sollen ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft und den errechneten Termin informieren, sobald ihnen die Schwangerschaft bekannt ist. Das ist die "Mitteilungspflicht" nach dem Mutterschutzgesetz. Diese ist allerdings keine echte Rechtspflicht, sondern eher ein Appell an die Schwangeren, ihren AG frühzeitig zu informieren.
Spätestens mit Beginn des Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der errechneten Entbindung muss die Schwangerschaft angezeigt werden. Bei besonders gefährlichen Arbeiten (z.B. bei Umgang mit Giftstoffen) kann ein Beschäftigungsverbot und damit die Mitteilungspflicht sofort bestehen.
In seltenen Fällen kann sich die Schwangere schadensersatzpflichtig machen, wenn sie die Mitteilung solange hinauszögert, dass der AG keinen Ersatzarbeitnehmer einstellen und einarbeiten kann und ihm hierdurch ein Schaden entsteht.

Einen gesetzlichen Rahmen, wann der Chef informiert werden muss, gibt es nicht. Aber ich würde es für fair halten Deinen Chef so schnell wie möglich zu informieren.
HerrLich am 7. November 2007 16:03 Bin nicht so sicher, dass es keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Ich glaube, sobald man den Mutterpass hat. Du hast allerdings Recht, was die Fairness angeht.
koira1975 am 7. November 2007 16:27 Gibt es wirklich nicht (den rechtlichen Rahmen).Während man noch arbeitet, sollte man aber spätestens beim Mutterpaß (den Du ja allerdings schon bekommst, wenn du das erste Mal beim FA warst), weil dann ja der Mutterschutz greift (gefährliche Stoffe, schwer hebenetc). Ist bei ihr aber unerheblich, da bis zur Geburt nicht am Arbeitsplatz.