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Wann muss man Insolvenz anmelden?

gefragt von heleni am 21.11.2007 um 19:45 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe heleni,

bitte nutze doch in Zukunft das Beschreibungsfeld um Deine Frage genauer zu erklären. Um genaue Antworten zu bekommen wäre es hier wichtig zu wissen ob Du eine Privatperson oder eine Firma meinst. Bitte beachte dies bei Deiner nächsten Frage.

Lieben Gruß.

Peter vom gutefrage.net-Support

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Reply


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. November 2007 19:48
5x
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Als Geschäftsführer eines wirtschaftlich tätigen Betriebes, wenn die Zahlungsunfähigkeit abzusehen ist.

Als Privatperson MUSS man nie.


anonym
beantwortet von Pedda am 21. November 2007 19:47
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Wenn du Schulden hast, die du nicht von allein aus der Welt schaffen kannst


Mathias Münch
beantwortet von Mathias Münch am 21. November 2007 21:45
3x
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Wer ist "man"?

Eine Pflicht zur Insolvenzantragstellung besteht nicht für natürliche Personen und nicht für Gesellschaften, deren persönlich haftende Gesellschafter natürliche Personen sind.

Also:

  • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) müssen unverzüglich, spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Aufdeckung der Überschuldung Insolvenz beantragen. Der Pflicht nachkommen müssen Geschäftsführer, Vorstand usw. Unverzüglich heißt, ohne schuldhafte Verzögerung den Antrag beim Amtsgericht einreichen.

  • Personengesellschaften (oHG, KG) müssen das nur, wenn kein persönlich haftender Gesellschafter (z.B. der Komplementär) eine natürliche Person ist. Dann gilt auch die 3-Wochen-Frist.

  • BGB-Gesellschaften haben keine Inso-Antragspflicht.

  • natürliche Personen sowieso nicht.


carlotte
beantwortet von carlotte am 21. November 2007 21:02
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Müssen ist, wenn es keine geschäftliche Insolvenz ist, eine moralische Grenze. Die Frage stellt sich ja erst, wenn Gläubiger da sind, die nicht bedient werden oder unterhaltsberechtigte Personen, deren Unterhalt ausbleibt.Bevor diese Menschen ganz leer ausgeht, kann man in einem Insolvenzverfahren alle zusammenfassen und sowas wie einen Vergleich schließen. Und gerade wenn unterhaltsberechtigte Kinder da sind, stellt sich die Frage, ob das nicht schon reicht zum "Müssen", denn sollte der zahlungsunfähigen Person was passieren, dann erben diese automatisch die Schulden und müssen sich noch dagegen wehren, und das finde ich nicht okay. Insolvenzverfahren bieten die Möglichkeiten des Neuanfangs, deutlich näher an der Null als man meist ist, wenn man sich diese Frage stellt.




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