Wie sieht das eigentlich am Ende eines Jahrs aus, man hat am 29. Dezember einen Auftrag erledigt und schickt eine Rechnung am 29. Dezember einer Firma. Muss ich diese Rechnung schon beim Finanzamt mit angebene wenn ich meine Steuererklärung mache oder darf bzw muss ich das erst, wenn das Geld von dem Kunden überwiesen ist? Gibt es dafür Richtlinien?

Das kommt darauf an, ob du ein "IST-Zahler" bist. Wenn du ein kleineres Unternehmen hast, wird es so sein, dass du die Rechnung in dem Monat beim Finanzamt in die Umsatzsteuer reichst, wenn sie bezahlt wurde. z.B. würde eine Rechnung vom 01.08. am 01.10. bezahlt, würde sie im Monat Oktober in die Vorsteuerberechnung fallen. Soweit mein Wissen.
Es kommt darauf an, ob Du der "IST" oder der "SOLL" Versteuerung unterliegst.
Ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro unterliegst Du der Soll-Versteuerung.
Wolfi0410 am 21. Februar 2008 14:47 Ab einem Jahresumsatz von 250.000 EUR Soll-Versteuerung.
Umsatzsteuer: Jeder ist erst mal ein "Soll"-Versteuerer "Ist"-Versteuerung geht nur auf Antrag. Also ist mit großer warscheinlichkeit die Rechnung im alten Jahr der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Einkommensteuer: Ich gehe davon aus das keine Bilanz gemacht werden muß, dann muß das Geld dann versteuert werden wenn man es eingenommen hat. §11 EStG
Wolfi0410 am 21. Februar 2008 14:56 Also hat man als Kleinunternehmer beim Betriebseröffnungsbogen sicherlich erstmal IST-Versteuerung angekreuzt und damit ist die Umsatzsteuer in dem Monat fällig in dem der Kunde die Rechnung bezahlt. Die Umsatzsteuer der Lieferantenrechnung wird immer in dem Monat abgezogen in dem die Rechnung eingegangen ist und nicht wenn sie bezahlt wird.
Wenn die Rechnung weg ist würde ich garnichts machen.