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Wann muss man den Führerschein abgeben,wenn das Schreiben der Bußgeldstelle vor kurzem kam?

gefragt von Mondgeist am 29.05.2009 um 15:14 Uhr

wegen geschwindigkeitsüberschreitung muss ich den lappen leide r1 moant abgeben.erst kam das schreiben,zugeben oder nicht usw.weißjemand wann ich den führerschein abgeben muss?er ist zum ersten mal weg-...habe was gehört man hat 4 monate zeit,stimmt das?

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ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 29. Mai 2009 15:25
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Ja, ab Rechtskraft hast Du vier Monate Zeit, um den Lappen abzugeben. Es reicht also, wenn Du am letzten Tag der vier Monate hingehst und den Führerschein übergibst.

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 29. Mai 2009 21:35

Richtig. Man sollte aber bedenken, daß der Führerschein an die Bußgeldstelle sollte, von der der Bußgeldbescheid kam. Das kann etwas weiter weg sein, so daß man den FS per Post schicken muß. Der Monat Fahrverbot zählt dann erst ab dem Tag, an dem der FS dort eingetroffen ist, wobei das Fahrverbot, wenn die 4-Monatsfrist vorher um ist, schon am Ende dieser 4 Monate beginnt. Wenn man ihn also zu spät wegschickt, dann hat man u.U. etwas mehr als ein Monat Fahrverbot.
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In manchem Bundesländern kann man den FS nach Rücksprache auch an anderer Stelle abgeben bzw hinterlegen. Aber nicht immer zählt die Monatsfrist ab dem Tag der Abgabe.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 30. Mai 2009 11:29

Da hast Du Recht. Ich bin nicht davon ausgegangen, daß man den Führerschein per Post irgendwo hinschickt sondern immer nur persönlich abgibt. Sich in anderen Bundesländern als zuhause blitzen zu lassen, ist wirklich nicht sonderlich clever...


anonym
beantwortet von mausi4646 am 29. Mai 2009 15:15
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Ein Bekannter konnte sich die 4 Wochen aussuchen. Er hat den Schein während des Urlaubs abgegeben


anonym
beantwortet von etmundi am 29. Mai 2009 15:16
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Wenn du länger warten willst, lege Einspruch ein. Ansonsten gilt das Fahrverbot ab Rechtskraft.

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 29. Mai 2009 15:26

Stimmt nicht.

Kommentar von etmundi am 29. Mai 2009 15:27

Was stimmt denn nicht?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 29. Mai 2009 15:35

Daß das Fahrverbot ab Rechtskraft gilt. Das Fahrverbot gilt ab Abgabe des Führerscheins, hierzu hat man ab Rechtskraft vier Monate Zeit.


anonym
beantwortet von Marco23523 am 29. Mai 2009 15:16
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