wegen geschwindigkeitsüberschreitung muss ich den lappen leide r1 moant abgeben.erst kam das schreiben,zugeben oder nicht usw.weißjemand wann ich den führerschein abgeben muss?er ist zum ersten mal weg-...habe was gehört man hat 4 monate zeit,stimmt das?

Ja, ab Rechtskraft hast Du vier Monate Zeit, um den Lappen abzugeben. Es reicht also, wenn Du am letzten Tag der vier Monate hingehst und den Führerschein übergibst.
Ein Bekannter konnte sich die 4 Wochen aussuchen. Er hat den Schein während des Urlaubs abgegeben
Wenn du länger warten willst, lege Einspruch ein. Ansonsten gilt das Fahrverbot ab Rechtskraft.
ErsterSchnee am 29. Mai 2009 15:26 Stimmt nicht.
Was stimmt denn nicht?
ErsterSchnee am 29. Mai 2009 15:35 Daß das Fahrverbot ab Rechtskraft gilt. Das Fahrverbot gilt ab Abgabe des Führerscheins, hierzu hat man ab Rechtskraft vier Monate Zeit.
Richtig. Man sollte aber bedenken, daß der Führerschein an die Bußgeldstelle sollte, von der der Bußgeldbescheid kam. Das kann etwas weiter weg sein, so daß man den FS per Post schicken muß. Der Monat Fahrverbot zählt dann erst ab dem Tag, an dem der FS dort eingetroffen ist, wobei das Fahrverbot, wenn die 4-Monatsfrist vorher um ist, schon am Ende dieser 4 Monate beginnt. Wenn man ihn also zu spät wegschickt, dann hat man u.U. etwas mehr als ein Monat Fahrverbot.
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In manchem Bundesländern kann man den FS nach Rücksprache auch an anderer Stelle abgeben bzw hinterlegen. Aber nicht immer zählt die Monatsfrist ab dem Tag der Abgabe.
Da hast Du Recht. Ich bin nicht davon ausgegangen, daß man den Führerschein per Post irgendwo hinschickt sondern immer nur persönlich abgibt. Sich in anderen Bundesländern als zuhause blitzen zu lassen, ist wirklich nicht sonderlich clever...