Fällt die Grunderwerbssteuer mit Abschluß des Kaufvertrages an oder erst bei Übergang des Objektes oder bei Neubau mit Fertigstellung?
Die Grunderwerbssteuer fällt immer sofort mit bei Abschluß des Vertrages an. Sogar wenn Du einen Vertrag abschließt, indem geregelt wird, dass du das Haus in 5 Jahren erst kaufst und bezahlst, fällt sofort die Grunderwerbssteuer an. Sie ist auch nicht stundbar!
Die Grunderwerbssteuer fällt beim Erwerb eines Grundstückes an. Die Bemessungsgrundlage richtet sich meist nach dem Kaufpreis, der Steuersatz beträgt 3,5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Mittlerweile ist die Erhebung der Grunderwerbsteuer Ländersache und kann durchaus von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein
Der Notar teilt dem Finanzamt den Kaufvertrag mit. Dann bekommst Du vom Finanzamt einen Grunderwerbsteuerbescheid. Ab diesem Zeitpunkt hast Du 4 Wochen Zeit den Betrag zu begleichen. Es ist jedoch ratsam sofort zu bezahlen, da dann der Notar vom Finanzamt die Erlaubnis erhält, die im Grundbuch als Eigentümer eintragen zu lassen.
DH!