ist das so, dass man es direkt nach abschluss des vertrags machen muss???
Erstprämie Erste vertragsgemäß für den Versicherungsschutz in der Privaten Krankenversicherung zu entrichtende Prämie. Ihre Zahlung definiert nach der Einlösungsklausel den materiellen Versicherungsbeginn und damit den Zeitpunkt, ab dem Anspruch auf Leistungen des Versicherers besteht. Wird die Erstprämie nicht fristgerecht gezahlt, so hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Als Rücktritt gilt auch, wenn der Versicherer seinen Anspruch nicht innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend macht (§ 38 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz/VVG). Da der Versicherungsschutz mit der Zahlung der Prämie gekoppelt ist, besteht für den Versicherungsnehmer i.d.R. bis zum Rücktritt des Versicherers kein Versicherungsschutz.
-Aus Versicherungslexikon der DKV-
Beim ersten Beitrag ist es so, dass dieser innerhalb vierzehn Tagen nach erhalt des Versicherungsscheins bei der Gesellschaft eingegangen sein muss. Bei verspäteter Zahlung tritt der Versicherungsschutz erst in Kraft, sobald das Geld beim Versicherer eingegangen ist.
Die erste Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrags fällig. Allerdings ist der Versicherungsnehmer zur Zahlung nur gegen Aushändigung des Versicherungsscheins verpflichtet, es sei denn, dass die Aushändigung eines Versicherungsscheins ausgeschlossen ist. (www.ratgeberrecht.de)

das einfachste ist es, Einzugsermächtigung für die Prämien zu geben, dann ist es mir als VN völlig egal, wann das Unternehemn sein Kohle holt..ich habe nur Sorge zu tragen, dass das Konto gedeckt ist....ansonsten siehe die anderen Antworten