Hey,habe seit knapp drei Wochen einen neuen Job auf 400,-euro Basis.Leider ohne Schriftlichen Vertrag.( die Arge sagte mir das sei nicht zwingend notwendig?!) Nun zu meiner Frage,muss der Arbeitgeber wenn nun nichts Vertraglich geregelt ist,am 1.jedes Monats das Gehalt zahlen?oder kann er sich das etwa aussuchen?Heute ist schon der fünfte und ich habe immer noch kein Gehalt auf meinem Konto... vielen dank für eure Antworten.
das hättest du besser vorher abgeklärt, aber geh mal davon aus, dass er nach 4 Wochen zahlt ..

der dritte Werktag im monat gilt.....
bitmap am 5. Mai 2009 23:05 Nö.

Nornalerweie wird es zum Monatsende gezahlt. Einfach nachfragen
Dann frag mal nach. Vielleicht zahlt er am 15.? Ich bekomme mein Geld auch immer am 15.

''oder kann er sich das etwa aussuchen?''
Kann er eigentlich nicht. http://dejure.org/gesetze/BGB/614.html
''Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.''
Da wohl der [Kalender-]Monat die Grundlage hier ist, nach Ablauf des [Kalender-]Monats.
kommt drauf an ob du immer das gleiche Gehalt bekommst oder nach Stunden bezahlt wirst. Wenn du am Ende des Monats erst deine Stunden für den abgelaufenen Monat einreichst wirst du wohl erst am Ende des darauffolgenden Monats dein Geld bekommen
fahre Schülertaxi,also bringe die Kinder morgens zur Schule und hole sie Mittags wieder ab.Der Lohn wird Wöchendlich berechnet,kommt auf die Touren drauf an,ob ein Kind krank ist usw.
Warum fragst du nicht bei deinem Arbeitgeber nach, wann die Lohnauszahlung ist?
Unsere Firma zahlt immer zum 15. des Folgemonats aus. Ist nur im ersten Monat unangenehm.

Das ist doch bei jedem verschieden ich hab mein Gelt z.b. immer4 am 8 bekommen.Das kann doch hier niemand beantworten frag deinen Chef oder einen Arbeitskolegen.Lg
Hm,das ist unterschiedlich.Kollegen bekommen das Wöchendlich ausgezahlt,aber auch nur weil sie auch Nachmittags fahren,d.h sie bekommen mehr.Bei mir wollte das der Chef monatlich machen
Das ist das Problem, wenn man keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat. Wenn Dein Lohn spitz nach Stunden abgerechnet wird, dann wird er vermutlich erst am 15. des Folgemonats bezahlen, er muss das ja erst ausrechnen. Allerdings wird einem üblicherweise am Ende des Monats eine Abschlagszahlung eingeräumt, wenn man danach fragt.
Btw: Eine derartige Bezahlung ist unzulässig. Du hast Anspruch auf ein Grundgehalt, mit dem Du rechnen kannst. Wenn Du aufgrund einer besonderen Nachfrage mehr arbeitest, wird das zusätzlich gezahlt, aber unter das Grundgehalt darf der Lohn nicht fallen. Der Arbeitgeber kann aber Über- mit Unterstunden verrechenen. Du hast übrigens auch beim MiniJob Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.