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Wann muss Inanspruchnahme der Elternzeit dem Arbeitgeber angegeben werden?

gefragt von marulanda am 29.05.2009 um 12:40 Uhr

Wer kennt sich damit aus? Was ist zu beachten?

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Kinder x 17.938 Eltern x 1.910 Arbeitgeber x 517 Elternzeit x 313 Inanspruchnahme x 1

anonym
beantwortet von alice79 am 29. Mai 2009 12:42
2x
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Bis zu 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit.



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