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Wann muss ich spätestens der Bundeswehr mitteilen, dass ich Vater bin?

gefragt von haffernen am 08.11.2009 um 0:31 Uhr

Ich wurde im September gemustert und wurde t2. Nun einige Monate später ist mein Sohn zur Welt gekommen. Wann muss ich der Bundeswehr mitteilen, dass ich Vater bin. Bei Antritt meines Grundwehrdienstes oder nach der 3 Monatigen AGA? Ich plane auch mich zu verpflichten, falls das in irgend einer weise wichtig sein sollte um meine frage zu beantworten.

Danke schon einmal im vorraus


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mike3819
beantwortet von mike3819 am 8. November 2009 00:31
2x
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so früh wie möglich dann rkeigste kindergeld


schurke
beantwortet von schurke am 8. November 2009 00:34
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Ich versteh jetzt Deine Frage nicht so ganz. Wenn Du Dich nicht ausmustern lassen möchtest (was ein Grund wäre), ändert es nichts an Deiner eventuellen Einberufung. Außer an der Besoldung. Aber mit dem T2 wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht gezogen.

Kommentar von Gingryu am 8. November 2009 01:04

T5 ist das Einzige, wo man nicht gezogen wird. Selbst die T7er (Könnte man fast als Tauglichkeit für Halbtote bezeichnen) werden ja alle gezogen.


anonym
beantwortet von Chrischiii am 8. November 2009 12:58
0x
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hm, ich weiß nicht wirklich, ob das für den Bund interessant ist. Melde dich doch mal bei deinem KWEA. Im WPflG gibts Ausnahmen, dass du bspw. gar nicht einberufen wirst:

"(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien, die

a) verheiratet sind, b) eingetragene Lebenspartner sind oder c) die elterliche Sorge gemeinsam oder als Alleinerziehende ausüben."

Aber da du ja unbedingt möchtest, brauchst halt keinen Antrag stellen...


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