Denise180685 am 13.10.2008 um 12:43 Uhr
Ich selber hab eigentlich meine Wohnung nur zum Schlafen, also auch kein Fernseher, Radio etc., da ich sowiso meist an der Arbeit bin. Deshalb hab ich mich auch nicht bei der GEZ angemeldet, muss ich jemanden von der GEZ reinlassen und wenn ja welche Rechte haben die?

Du brauchst keinen von der GEZ in die Wohnung lassen!!!! Und laß dich von denen nicht unter Druck setzen, wenn die behaupten, die dürfen das, das ist gelogen!!!!
Die einzigen, die du in die Wohnung lassen mußt, ist die Polizei mit Durchsuchungsbescheid

Überhaupt nicht! Das ist keine Behörde oder ein Amt. Aber wenn Du eh keinen Fernseher, Radio (dazu zählt auch der Radiowecker) oder PC zu Hause hast, dann kannst Du sie auch ruhig in die Wohnung rein lassen.
Ostrichfan am 13. Oktober 2008 12:50 Warum sollte ich sie reinlassen, ich muß nicht beweisen das ich keine Geräte habe sondern sie müssen es. Ostrichfan.
xena55555 am 13. Oktober 2008 12:55 Ich sagte, dass sie die GEZ-Leute dann auch ruhig rein lassen kann. Sollen soll sie garnicht. Aber dann geben die Ruhe. Ich weiß nämlich nicht, was die sonst für Möglichkeiten haben. Lieber gleich mit offenen Karten spielen.
Ostrichfan am 13. Oktober 2008 13:01 Sicher kann sie reinlassen wen sie will. Aber wenn ich sage ich habe keine Geräte zum anmelden. dann erwarte ich für Glaubwürdig gehalten zu werden. Meine Wohnung hat keiner zu kontollieren. Demnächst klingelt der Bo-Frost Mann und will meinen Kühlschrank sehen, also bitte. Ostrichfan
Helga80 am 13. Oktober 2008 13:09 Ostrichfan, wie so oft zauberst du mein Lächeln ins Gesicht, danke
Ostrichfan am 13. Oktober 2008 13:15 Mach ich doch gerne. LG. Ostrichfan.
Helga80 am 13. Oktober 2008 13:16 mein = mir ein

Du musst die NICHT reinlassen.
Denise180685 am 13. Oktober 2008 12:45 Danke, sowas hab ich auch schon gehört, war mir aber nicht sicher.

Bedenke, dass Dein internetfähiger PC auch GEZ-pflichtig ist.
Vielleicht schreibt sie aus der Arbeit?
Denise180685 am 13. Oktober 2008 12:55 :o) jip, bin an der Arbeit
Es hat vor ein paar Tagen ein Urteil dazu gegeben. Ein Student hat geklagt und gewonnen. siehe http://computer.t-online.de/c/16/43/38/68/16433868.html

Polizei braucht nicht mal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss,in solchen Fällen heisst es dann"gefahr im verzug"...denn bis die so einen wisch bekommen hat kann man schnell alles verschwinden lassen :-)
"Gefahr im Verzug" ist dann gegeben, wenn Du gerade dabei bist, deine Frau/Kind/Schwiegermutter zu verprügeln u. Ä., aber nicht, um nicht angemeldete Fernseher aufzustöbern!!
sarrex am 13. Oktober 2008 16:22 nein...gefahr im verzug ist auch wenn der MA der GEZ in die Wohnung möchte...
sicher nicht !

Nur wenn sie eine gerichtliche Verfügung und einen Poliziebeamten dabei haben. Und selbst dann noch von allen, einschließlich des Beamten, den Ausweiß zeigen lassen.
solange sie keinen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl haben, zeig ihnen die Tür von Aussen