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Wann muss ich die von der GEZ in meine Wohnung lassen?

gefragt von Denise180685Denise180685 am 13.10.2008 um 12:43 Uhr

Ich selber hab eigentlich meine Wohnung nur zum Schlafen, also auch kein Fernseher, Radio etc., da ich sowiso meist an der Arbeit bin. Deshalb hab ich mich auch nicht bei der GEZ angemeldet, muss ich jemanden von der GEZ reinlassen und wenn ja welche Rechte haben die?

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Helga80
beantwortet von Helga80 am 13. Oktober 2008 12:45
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Du brauchst keinen von der GEZ in die Wohnung lassen!!!! Und laß dich von denen nicht unter Druck setzen, wenn die behaupten, die dürfen das, das ist gelogen!!!!

Die einzigen, die du in die Wohnung lassen mußt, ist die Polizei mit Durchsuchungsbescheid


xena55555
beantwortet von xena55555 am 13. Oktober 2008 12:45
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Überhaupt nicht! Das ist keine Behörde oder ein Amt. Aber wenn Du eh keinen Fernseher, Radio (dazu zählt auch der Radiowecker) oder PC zu Hause hast, dann kannst Du sie auch ruhig in die Wohnung rein lassen.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 13. Oktober 2008 12:50

Warum sollte ich sie reinlassen, ich muß nicht beweisen das ich keine Geräte habe sondern sie müssen es. Ostrichfan.

Kommentar von Ce33c1735b81586f3e6383faa59e597bsmallxena55555 am 13. Oktober 2008 12:55

Ich sagte, dass sie die GEZ-Leute dann auch ruhig rein lassen kann. Sollen soll sie garnicht. Aber dann geben die Ruhe. Ich weiß nämlich nicht, was die sonst für Möglichkeiten haben. Lieber gleich mit offenen Karten spielen.

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 13. Oktober 2008 13:01

Sicher kann sie reinlassen wen sie will. Aber wenn ich sage ich habe keine Geräte zum anmelden. dann erwarte ich für Glaubwürdig gehalten zu werden. Meine Wohnung hat keiner zu kontollieren. Demnächst klingelt der Bo-Frost Mann und will meinen Kühlschrank sehen, also bitte. Ostrichfan

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 13. Oktober 2008 13:09

Ostrichfan, wie so oft zauberst du mein Lächeln ins Gesicht, danke

Kommentar von 9826c70f7ce13524a46961c0254936b5smallOstrichfan am 13. Oktober 2008 13:15

Mach ich doch gerne. LG. Ostrichfan.

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 13. Oktober 2008 13:16

mein = mir ein


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 13. Oktober 2008 12:44
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Du musst die NICHT reinlassen.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 13. Oktober 2008 12:45

Danke, sowas hab ich auch schon gehört, war mir aber nicht sicher.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 13. Oktober 2008 12:49
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Garnicht


reino1309
beantwortet von reino1309 am 13. Oktober 2008 12:48
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Bedenke, dass Dein internetfähiger PC auch GEZ-pflichtig ist.

Kommentar von Simple_avatar2smalltinsche am 13. Oktober 2008 12:50

Vielleicht schreibt sie aus der Arbeit?

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 13. Oktober 2008 12:55

:o) jip, bin an der Arbeit

Kommentar von Plumbum am 13. Oktober 2008 13:28

Es hat vor ein paar Tagen ein Urteil dazu gegeben. Ein Student hat geklagt und gewonnen. siehe http://computer.t-online.de/c/16/43/38/68/16433868.html


sarrex
beantwortet von sarrex am 13. Oktober 2008 12:53
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Polizei braucht nicht mal einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss,in solchen Fällen heisst es dann"gefahr im verzug"...denn bis die so einen wisch bekommen hat kann man schnell alles verschwinden lassen :-)

Kommentar von Weinberg am 13. Oktober 2008 16:03

"Gefahr im Verzug" ist dann gegeben, wenn Du gerade dabei bist, deine Frau/Kind/Schwiegermutter zu verprügeln u. Ä., aber nicht, um nicht angemeldete Fernseher aufzustöbern!!

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 13. Oktober 2008 16:22

nein...gefahr im verzug ist auch wenn der MA der GEZ in die Wohnung möchte...

Kommentar von Silberheim am 29. Oktober 2008 15:36

sicher nicht !


maiki01
beantwortet von maiki01 am 13. Oktober 2008 12:44
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überhaupt nicht


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 13. Oktober 2008 12:44
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GARNICHT!!


Katzenhai
beantwortet von Katzenhai am 13. Oktober 2008 12:46
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Nur wenn sie eine gerichtliche Verfügung und einen Poliziebeamten dabei haben. Und selbst dann noch von allen, einschließlich des Beamten, den Ausweiß zeigen lassen.

Kommentar von Rabbicook am 13. Oktober 2008 14:18

Tausche ß gegen s

Kommentar von F5d333806fa3c022dde6b52094376527smallKatzenhai am 13. Oktober 2008 14:27

ok, an welcher Adresse muss ich mich wenden?


anonym
beantwortet von newcomer am 13. Oktober 2008 12:44
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solange sie keinen gerichtlichen Durchsuchungsbefehl haben, zeig ihnen die Tür von Aussen


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