Wann muss ich dem Arbeitgeber Bescheid geben?

7 Antworten

Ich kann unter der gesetzlich geltenden Kündigungsfrist zum 15. oder letzten des Monats kündigen.

Nach § 622 BGB sind das 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten.

Heißt das ich könnte am 14. zu meinem Chef gehen und sagen ich kündige mit morgen (15.) ?

Ich nehme stark an, dass du dazu in der Lage bist. Es würde dir aber nichts bringen, denn zum einen musst du die oben genannte Kündigungsfrist einhalten und zum anderen musst du schriftlich kündigen.

Kündigen sollte man aber erst dann, wenn der neue Vertrag schon unterschrieben ist, "einen neuen Job in Aussicht haben" ist da zu vage.

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Du kannst jetzt frühestens zum 30. September kündigen. Da muss aber Dein AG die Kündigung spätestens heute erhalten. Die Kündigungsfrist von 28 Tagen beginnt einen Tag nach Erhalt der Kündigung an zu laufen (also morgen) und der letzte Arbeitstag wäre dann der 30. September

Gibst Du die Kündigung erst morgen ab, ist der früheste Kündigungstermin der 15. Oktober.

unter der gesetzlich geltenden Kündigungsfrist

Dann gilt die gesetzliche Frist.

Heißt das ich könnte am 14. zu meinem Chef gehen und sagen ich kündige mit morgen (15.) ?

Nein.

http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php

1. Gesetzliche Fristen.Kündigungsfristen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in § 622 geregelt. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten einheitliche Fristen. Die Grundkündigungsfrist – die sowohl bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber als auch bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer einzuhalten ist - für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Das bedeutet: Wenn deinem Arbeitgeber die Kündigung vorliegt, musst du vier Wochen weiter rechnen. Bei diesem Datum angekommen zählt dann der nächste 15. oder letzte Tag des Monats.

Man sollte aber immer ein konkretes Kündigungsdatum angeben.

Es gibt noch eine Kündigungsfrist, eine Kündigung musst du schriftlich einreichen und das geht immer.