Wir sind an einem Donnerstag aus- und am Freitag eingezogen. Der Umzug war am Freitag um ca. 15 Uhr beendet und wir gingen anschließend mit einem Mitarbeiter der Umzugsfirma durch das neue Haus, um sofort auffallende Schäden in einem Schadensprotokoll aufzunehmen. Leider gab es auch Schäden, die durch Verpackung etc. nicht sofort auffielen, so dass wir diese noch nachmelden mussten. Jetzt ist es so, dass die Umzugsfirma am Freitag Nachmittag und auch am Samstag nicht erreichbar war (auf dem Briefkopf stand nur eine Telefonnummer und eine Faxnummer, ein Fax hatten wir aber am Umzugstag natürlich noch nicht angeschlossen. Eine eMail-Adresse stand bzw. steht nicht auf dem Briefpapier.). Unsere Meldung am Montag wird nun abgelehnt, weil angeblich verfristet gemeldet wurde. Ist das korrekt so? Gilt die Meldung am nächsten Tag auch dann, wenn darauf ein Wochenende folgt bzw. die Firma nicht erreichbar war?

I. d. R. gibt die Versicherung eine Frist von 14 Tagen ab Auslieferung. Das müsste auch in den AGB stehen.
Rein rechtlich gesehen ist der Samstag ein Werktag. Aber wenn die Firma samstags nicht erreichbar ist, ist der nächste Werktag innerhalb der Erreichbarkeit der Firma gemeint.
Am nächsten Werktag, also Montag muß der Schaden gemeldet werde, reiche noch eine Auflistung aller Schäden nach, wenn möglich,mit Fotos als Beweis. Ein gute Spedition ist versichert. Schwarze Schafe sparen sich die Beiträge. Drohe bei Weigerung rechtliche Schritte an, die Du dann auch durchführen solltest.
Vielen Dank schon mal.
Wird mit dem Spruch "am nächsten Tag" also wirklich ein Werktag gemeint und das Wochenende (auch Samstag) ausgeschlossen?

Frage eine Anwalt und melde auf jeden Fall den Schaden noch mal schriftlich. Wir wurden so auch von einer Spedition abgezockt.
In den AGB steht, dass sofort erkennbare Schäden spätestens am nächsten Tag und "versteckte" bzw. nicht sofort erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen gemeldet werden müssen. Leider handelt es sich um Schäden, die größtenteils sofort erkennbar waren.
Das ist eine ungünstige Situation. Du solltest trotzdem unverzüglich eine Schadensmeldung abgeben und (unbedingt) um eine Lesebestätigung bitten. Die Meisten Versicherer sind hier kulant.