Filips am 05.08.2009 um 18:13 Uhr
Wenn ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr an die Bank bezahlen kann, wird ja meist Insolvenz angemeldet. Wenn die Insolvenz dann durch ist, so kann das Unternehmen ja weiterproduzieren. Wann aber ist dann ein Unternehmen gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb wirklich zu beenden und den Markt zu verlassen?
Wenn das Unternehmen insolvent ist, kann es nur weiter produzieren, wenn es übernommen wird, wenn ein neuer Unternehmer neues Geld reinsteckt. Der alte Unternehmer darf nicht einfach so weitermachen. Ich weiß, das ist jetzt etwas grob dargestellt, habe jetzt aber keinen Bock auf drei Seiten.

Im Normalfall ist mit der Insolvenz auch das Unternehmen beendet. Der Insolvenzverwalter wird, wenn es sich nicht um ein großes, renomiertes Unternehmen mit vielen Arbeitsplätzen handelt, alle vorhandenen Sach- und Vermögenswerte zu Geld machen und das an die Gläubiger verteilen. Da bleibt nichts mehr um zu "produzieren"..
kurz, knapp, richtig! DH
Wolfi0410 am 5. August 2009 22:21 Kurz, knapp und nicht richtig.
Wenn Das Unternehmen nach Befreiung von den Altlasten mit Profit weiter arbeiten kann, wird es der IV auch weiterführen, weil dabei meistens mehr herausspringt als bei der Verwertung und er das Unternehmen im Ganzen besser verkaufen kann als viele Kleinigkeiten.
Habe persönlich an 3 solcher Insolvenzen mitgewirkt.
RBMannheim am 5. August 2009 19:05 Das stimmt überhaupt nicht! Es gibt viele Beispiele von, speziell kleineren Unternehmen, die nach abgewickelter Insolvenz unter anderer Firmierung und mit anderen Eigentumsverhältnissen weiterarbeiten.
SecondAttempt am 5. August 2009 19:29 Und es gibt wesentlich mehr Firmen, für die mit der Insolvenz Schluß war!
Das ist richtig. Mit Anmeldung der Insolvenz und Einsetzung eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters hat der alte Unternehmer (Geschäftsführer einer GmbH oder was auch immer) nichts mehr zu sagen.
Alle Entscheidungen trifft von dem Tag an der IV.
Würde mich freuen, Deine Bekanntschaft nicht zu machen. Zumindest nicht beruflich.