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Wann muss die Kündigung beim Vermieter eingehen?

gefragt von EWorldEWorld am 24.01.2008 um 23:24 Uhr

Hallo ich habe mal eine Frage. Ich bin dabei ein Haus zu kaufen, und hoffe endlich das meine Bank nächste Woche den Darlehnsvertrag fertig erstellt hat. Vorher kündige ich die Wohnung nicht. Wann muss die Kündigung beim Vermieter eingeangen sein? Ich habe 3 Monate Kündigungsfrist und würde quasi zu ende April kündigen. Ich habe mal gelesen, dass die Kündigung bis zum 3. eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, damit sie noch für den gleichen Monat gilt (Das ich dann zu ende April ausziehe). Stimm das? Und wie verhält sich das wenn der Vermieter in Spanien wohnt?
Muss die dann auch bis zum 3. eingehen oder reicht das Datum des Poststempels auch aus?


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Reply


kraudischen
beantwortet von kraudischen am 24. Januar 2008 23:28
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Der Kauf (Bau) eines Hauses ist immer mit Risiken verbunden.Ruf doch erst mal deinen Vermieter an, und sag Ihm wie es ist. Oft sind die Probleme kleiner als man selber denkt. L.G.


amiria71
beantwortet von amiria71 am 24. Januar 2008 23:43
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Rein juristisch betrachtet: wohnungsmiete von Privatpersonen einer Wohnung in deutschland dürfte sich immer nach deutschem Recht bestimmen. Demnach muss die Kündigung bis zum 3. WERKtag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein. Diesen Februar ist der 3. ein Sonntag, also müsste nach meiner Rechnung der 4.2. der letzte Tag sein, wenn die Kündigung zum 30.4. erfolgen soll.

Das Datum des Poststempels reicht definitiv NICHT. Die Kündigung muss auch nicht nur beim Vermieter ankommen, sondern ZUGEHEN. Das heißt, dass er bei gewöhnlichem Verlauf am 4.2. noch von der Kündigung kenntnis erlangt. Ein Fax um 23.50 Uhr reicht also nicht.

Und: Du musst im Streitfalle beweisen, dass die Kündigung so in seinen Machtbereich gelangt ist, dass damit zu rechnen war, dass er sie noch am 4.2. lesen würde.

praktisch betrachtet ist es aber freundlich und höflich, den Vermieter sozusagen vorzuwarnen. Du musst bei der Kündigungsfrist ja auch berücksichtigen, dass Du dann auch bis zum 30.4. im Haus sein musst und die Wohnung - ggf. nach Durchführung von Schönheitsreperaturen - zurück gegeben haben musst. Und man weiß ja nie, ob alles glatt geht.

Kommentar von 17b8c64daf3ffd0087e1a398f70a7947smallEWorld am 24. Januar 2008 23:46

Das mit dem Hauseinzug das klappt, das ist nur einzug notwendig. Ab April würde ich Darlehen zahlen. Und hätte einen Monat somit Doppelt Miete quasi zu zahlen. Da mein Vermieter nun aber in Spanien wohnt, ists halt so ne Sache. Denke dann werde ich doch mal vor Unterzeichnung des Darlehnsvertrag kündigen müssen.

Kommentar von Simple_avatar5smallkraudischen am 25. Januar 2008 00:00

Sprech doch erst mal mit Deinem Vermieter. Oft ist das alles kein Problem. Ich habe vor geraumer Zeit eine Wohnung gemietet, die nicht freigestellt war, da das Haus von meinem Vormieter noch nicht fertig war. Da meine Wohnung noch nicht wieder vermietet war, konnte ich erst noch mal da bleiben. Hat alles gepasst. Und als ich selber gebaut habe, wollte mein Nachmieter ganz schnell in die Wohnung und ich habe mit meinen Kindern 4 Wochen im Keller gewohnt. Man muß nur wollen und verhandeln, dann geht fast alles. L.G.

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 25. Januar 2008 00:19

habe mit meinen Kindern 4 Wochen im Keller gewohnt. Man muß nur wollen und verhandeln, dann geht fast alles.

das wäre für mich aber keine Alternative gewesen...

Kommentar von Bruno am 25. Januar 2008 01:05

Ist ja auch nur eine, fuer die die wollen. Kein Zwang. Doch was tut der Mensch nicht alles, wenn er etwas will ?


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 24. Januar 2008 23:46
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die kündigung muss bis zum 3. werktag eines monats beim vermieter eingehen.

in deinem falle wäre das also der 4. februar 2008, am rosenmontag.

samstag zählt als werktag.

es zählt immer der eingang, nicht der poststempel.

du musst selber sicherstellen, dass die kündigung den vermieter rechtzeitig erreichen kann.


claude5
beantwortet von claude5 am 25. Januar 2008 00:12
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Mal 'ne ganz andere Überlegung: Manch einer kündigt ja und zieht die Kündigung dann zur Not zurück bzw. verlängert - in Absprache mit dem Vermieter - den Mietvertrag um doch noch einen Monat.

Wenn Dein Vermieter in Spanien ist, wie wahrscheinlich ist es denn, dass er sofort einen Nachmieter für Dich haben wird? Oder würde er sich vielleicht sogar freuen, wenn Du dann doch noch einen Monat bleiben würdest?

Kommentar von Larmid am 25. Januar 2008 10:35

... oder hätte er sofort einen Nachmieter (über einen Makler vor Ort?), der rechtzeitig die Wohnung braucht und EWorld steht auf der Straße ...?
Der Vermieter wird kaum wegen Besichtigungen aus Spanien anreisen.

MfG
Larmid

Kommentar von 17b8c64daf3ffd0087e1a398f70a7947smallEWorld am 25. Januar 2008 14:30

Der Makler würde dann beauftragt werden, sobald ich kündige. Er kommt dann nur zum Mietvertrag abschließen runter

Kommentar von Cc64e3c55e6527e7a79d285b771c27afsmallclaude5 am 25. Januar 2008 14:58

Tja, dann ist meine Idee nicht ideal... wobei: die Makler, denen ich so begegnet bin, vermieten anscheinend lieber bereits leere Wohnungen, bei Besichtigung mit Makler ist es mir eher selten passiert, dass die Wohnung noch bewohnt war.


anonym
beantwortet von Larmid am 25. Januar 2008 10:41
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Hallo EWorld,
bist du sir sicher, dass der Hauskauf alleine mit der Darehenszusage deiner Bank schon in trockenen Tüchern ist? Fix is´nix, solange die Verbriefung nicht durch ist. Ich habe schon Kaufverhandlungen erlebt, die am Tisch des Notars gescheitert sind. Auch eine Rückabwicklung NACH der Unterschrift beim Notar kann - wenn auch recht selten - geschehen.
Verlass dich da nur nicht blind auf irgendwelche Zusagen!
Mit freundlichen Grüßen und dem wohlgemeinten Rat zur Skepsis
Larmid

P.S.: War jetzt zwar leider gar keine Antwort auf deine ursprüngliche Frage, aber vielleicht kein unwesentlicher Aspekt...




Kommentar von 17b8c64daf3ffd0087e1a398f70a7947smallEWorld am 25. Januar 2008 14:32

Der Notarvertrag liegt mir vor, alles ok. Es gibt nichts mehr zu verhandeln und die Verkäuferin ist eh nicht anwesend, weil Ihre Unterschrift schon unter dem Vertrag ist. Und ich will halt nur nicht vorher kündigen weil ich auf das ganze hin & her dann keine wirkliche Lust habe. Kündigung erweitern um einen Monat oder wieder zurücknehmen etc. pp.




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