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Wann muß die Eigenheimzulage zurückgezahlt werden?

gefragt von Schuggi5599Schuggi5599 am 20.05.2007 um 15:04 Uhr

Wenn nicht ein kleines Wunder geschieht, werden wir unser Haus nicht halten können.

Wir bekommen Eigenheimzulage, für dieses Jahr wurde sie schon bezahlt.

Muß die Eigenheimzulage für dieses Jahr zurückbezahlt werden, oder ist das davon abhängig, wann man auszieht? Oder wird das für das laufende Jahr anteilig gerechnet?


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schurke
beantwortet von schurke am 20. Mai 2007 21:07
6x
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WildeFee hat Recht, tut mir echt Leid für Euch, meine Schwester hatte es letztes Jahr durch. Viel Glück


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 20. Mai 2007 16:18
3x
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Anteilig wird es nicht gerechnet.

Wenn Ihr das Haus bis Ende des Jahres halten bzw. bewohnen könnt/nicht verkauft, müsst Ihr die Eigenheimzulage für dieses Jahr nicht zurückzahlen.

Viel Glück/Erfolg!


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 21. Mai 2007 22:44
1x
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Oh je, ich hatte es befürchtet. Mal sehen, ob wir es bis Ende des Jahres schaffen :-(

Danke für Eure Antworten.


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