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Wann muss der monatliche Dienstplan stehen?

gefragt von Barracuda am 24.09.2008 um 13:50 Uhr

Ich arbeite während des Studiums in einem Klamottenladen. Um meine Seminare zu koordinieren bin ich darauf angewiesen, möglichst früh meine Arbeitszeiten zu wissen. Bis wann muss der Dienstplan für den nächsten Monat vorliegen?


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russeliana
beantwortet von russeliana am 24. September 2008 13:52
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Muss? Bei uns ist er meistens in der Mitte des Monats für den nächsten Monat fertig, bis auf kleine Änderungen abgesehen.


anonym
beantwortet von Lissa am 24. September 2008 13:56
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Ich glaube nicht, dass es da eine Frist gibt.

Einfacher wäre es, demjenigen, der den Plan aufstellt, eine Liste zu geben, wann du kannst oder nicht kannst.


anonym
beantwortet von opusone am 24. September 2008 13:58
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Soweit ich informiert bin, gibt es da keine einheitliche Regelung, es kommt auf den Tarifvertrag an und das Gewerbe, in dem du arbeitest.


anonym
beantwortet von MarianneW am 24. September 2008 14:04
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Da dürfte es keine wirklcihe Bestimmung für geben, gerade bei Aushilfen. In der Gastro zB kannst du je nachdem froh sein, wenn der Wochenplan eine Woche vorher steht - natürlich immer mit einigen Leuten auf Abruf die tw erst am Tag selber erfahren ob sie ranmüssen oder nicht.

Insofern müsst ihr halt sehen wie ihr euch am besten koordiniert - deine Seminare dürften ja auch fürs Semester meist feststehen.


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Zum Dienstplan: Wann er vorliegen muss, ist gesetzlich nicht geregelt. Jedoch kann aus „betrieblicher Übung“ oder einer Betriebsvereinbarung hervorgehen, wann er aufgestellt werden muss. Wurde ausdrücklich nichts geregelt, ist er für alle Arbeitnehmer in angemessener Zeit vorzulegen. Was angemessen ist, wird unternehmens- und situationsabhängig beurteilt. Die Arbeitnehmer müssen vom Dienstplan aber frühzeitig Kenntnis erlangen und sich darauf einstellen können. In der Praxis können Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur rechtzeitigen Vorlage auffordern. Bei verspäteter Vorlage dürfen den Arbeitnehmer keine negativen Folgen treffen.




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