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Wann muß der Arbeitgeber zahlen?

gefragt von Mimixs2 am 29.11.2007 um 12:10 Uhr

Ich bekomme zum Ersten jedes Monats meinen Lohn. Mein Arbeitgeber überweist es immer am 1. so das es immer erst bis zum 5. auf meinem Konto ist!!! Müsste er nicht so überweisen, das ich as am 1. habe?


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 29. November 2007 12:17
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Wenn vertraglich der 1. vereinbart ist, muss Dir das Geld am 1. des Monats zur Verfügung stehen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2007 16:26

Es kommt auf den genauen Wortlaut an. 'Die Überweisung des Gehalts erfolgt am 1. des Folgemonats.' ist z.B. schon was ganz anderes als 'Die Überweisung des Gehalts erfolgt zum 1. des Folgemonats.'.


Sender
beantwortet von Sender am 29. November 2007 12:12
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Keine Ahnung. Bekommst Du den Lohn im Voraus?

Kommentar von Mimixs2 am 29. November 2007 12:13

Ja, bekomme ich.

Kommentar von 4c880fc43a45c11f15e08d0a44c7febfsmallHieronymus Wandpilz am 29. November 2007 12:15

dann bekommst du das Geld 25 Tage früher als der Durchschnitt.

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 29. November 2007 12:18

Siehstewohl! Aber motzen. Tss, tss, tss...


Elster79
beantwortet von Elster79 am 29. November 2007 12:12
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Wäre praktisch aber er muss nicht. Der von meinem Mann ist dafür übereifrig, wir bekommen sein Gehalt sogar schon um den 26ten rum.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 29. November 2007 12:16

Häh??

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 29. November 2007 12:20

Genaueres Lesen ist evtl. von Vorteil :)

Kommentar von Mimixs2 am 29. November 2007 12:24

Steht nicht wirklich was genaues drin, sonst hätte ich nicht gefragt!!!!!


vampire
beantwortet von vampire am 29. November 2007 12:17
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Gibt es einen Tarifvertrag? da können solche Fristen drin stehen.


Eveline
beantwortet von Eveline am 29. November 2007 12:47
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Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was dort genau steht. Also bei uns steht, dass das Geld am 10. des Folgemonats auf dem Konto sein muss. Ob es da wirklich generelle Vorschriften gibt weiß ich nicht, aber wenn ich den Arbeitsvertrag so unterschrieben habe, gilt das zumindest für mich auch so. Meine Monate hab ich mir halt danach eingeteilt (Lastschriften usw.)





anonym
beantwortet von Klabauter am 29. November 2007 12:54
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Sofern im Arbeitsvertrag nichs anders vereinbart wurde, gilt, daß der Lohn für den vergangenen Monat am Ende des letzten Arbeitstages im Monat aufm Konto verfügbar sein muß.

Kommentar von 1af18fd2436064bd4160a7db7078c034smallheinzundevi am 29. November 2007 14:04

Wie soll das denn gerechnet werden? Da muss die Lohnbuchhaltung ja schon am 25. den Monat abrechnen und überweisen. Und was ist dann mit den letzten Tagen, wenn man z.B. krank wird oder Überstunden anfallen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 29. November 2007 16:21

"gilt, daß der Lohn für den vergangenen Monat am Ende des letzten Arbeitstages im Monat aufm Konto verfügbar sein muß."

Das ist schlicht und ergreifend falsch. http://kuerzer.de/rgQ2Q3mF8

Kommentar von Klabauter am 29. November 2007 21:48

Ich bekam es so erklärt beim Ausstellen und Bekakeln des Arb-vertrages. Abgerechnet wird bis 25. des Monats, die restlichen Tage kommen als Übertrag zum nächsten Monat. Das klappt vorzüglich.

Wer kann mal im Betriebsverfassungsgesetz gucken?


Andreas Pueschel
beantwortet von Andreas Pueschel am 29. November 2007 17:59
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Wird das Geld wirklich vom Arbeitgeber so spät überwiesen, oder wird es von der Bank oder Zwischenbanken so lange festgehalten?


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