Ich bekomme zum Ersten jedes Monats meinen Lohn. Mein Arbeitgeber überweist es immer am 1. so das es immer erst bis zum 5. auf meinem Konto ist!!! Müsste er nicht so überweisen, das ich as am 1. habe?

Wenn vertraglich der 1. vereinbart ist, muss Dir das Geld am 1. des Monats zur Verfügung stehen.

Keine Ahnung. Bekommst Du den Lohn im Voraus?
Ja, bekomme ich.
Hieronymus Wandpilz am 29. November 2007 12:15 dann bekommst du das Geld 25 Tage früher als der Durchschnitt.
Sender am 29. November 2007 12:18 Siehstewohl! Aber motzen. Tss, tss, tss...

Wäre praktisch aber er muss nicht. Der von meinem Mann ist dafür übereifrig, wir bekommen sein Gehalt sogar schon um den 26ten rum.
HerrLich am 29. November 2007 12:16 Häh??
boriswulff am 29. November 2007 12:20 Genaueres Lesen ist evtl. von Vorteil :)
Steht nicht wirklich was genaues drin, sonst hätte ich nicht gefragt!!!!!

Gibt es einen Tarifvertrag? da können solche Fristen drin stehen.

Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag, was dort genau steht. Also bei uns steht, dass das Geld am 10. des Folgemonats auf dem Konto sein muss. Ob es da wirklich generelle Vorschriften gibt weiß ich nicht, aber wenn ich den Arbeitsvertrag so unterschrieben habe, gilt das zumindest für mich auch so. Meine Monate hab ich mir halt danach eingeteilt (Lastschriften usw.)
Sofern im Arbeitsvertrag nichs anders vereinbart wurde, gilt, daß der Lohn für den vergangenen Monat am Ende des letzten Arbeitstages im Monat aufm Konto verfügbar sein muß.
heinzundevi am 29. November 2007 14:04 Wie soll das denn gerechnet werden? Da muss die Lohnbuchhaltung ja schon am 25. den Monat abrechnen und überweisen. Und was ist dann mit den letzten Tagen, wenn man z.B. krank wird oder Überstunden anfallen?
bitmap am 29. November 2007 16:21 "gilt, daß der Lohn für den vergangenen Monat am Ende des letzten Arbeitstages im Monat aufm Konto verfügbar sein muß."
Das ist schlicht und ergreifend falsch. http://kuerzer.de/rgQ2Q3mF8
Ich bekam es so erklärt beim Ausstellen und Bekakeln des Arb-vertrages. Abgerechnet wird bis 25. des Monats, die restlichen Tage kommen als Übertrag zum nächsten Monat. Das klappt vorzüglich.
Wer kann mal im Betriebsverfassungsgesetz gucken?

Wird das Geld wirklich vom Arbeitgeber so spät überwiesen, oder wird es von der Bank oder Zwischenbanken so lange festgehalten?
Es kommt auf den genauen Wortlaut an. 'Die Überweisung des Gehalts erfolgt am 1. des Folgemonats.' ist z.B. schon was ganz anderes als 'Die Überweisung des Gehalts erfolgt zum 1. des Folgemonats.'.