Hätte da mal wieder eine Frage....Habe ein neues Auto gekauft.....wurde mir als Unfallfrei von privat verkauft.....habe nach ein paar Wochen festgestellt das dort z.b. der linke Kotflügel erneuert wurde und diverse Teile neu lackiert worden sind....so z.b. die Motorhaube, Tür hinten links usw.... Inwiefern ist ein solcher Schaden ausschlaggebend beim Kauf mitzuteilen bzw. ab wann ist es ein Unfallwagen??? Für eure Antworten schon mal vielen dank....
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Ja, sowas muss angegeben werden. Unfall ist Unfall.
das muss immer und auf jeden fall mitgeteilt werden. du könntest vom kauf zurücktreten, aber das war ja nicht die frage
ThekenSchlampe am 15. Juni 2009 16:28 Kleine Rempler vom Einparken müssen nicht angegeben werden. Auch nicht, wenn die z.B. zu einem neu lackierten Kotflügel führen. Allerdings war hier sicherlich ein Unfall im Spiel.
mein lackierer hat gesagt hier sei ein neuer kotflügel seiner meinung nach links dran gekommen...ausm zubehör...würde er beim drüberfühlen merken...und bei der motorhaube sieht man ab und an ganz kleine staubkörnchen ....
aber wie beweißt man das???

Unfall muß spätestens bei Vertragsabschluss (Unterschrift unter den Kaufvertrag) bekannt gemacht werden. Erneuerte Kotflügel, Motorhaube etc. weisen doch stark auf einen Unfallwagen hin. Ab zum Gutachter! Oder rufe den Verkäufer an und verlange Wandlung, oder einen Preisnachlass.
motorhaube ist nicht neu....man sieht an der innenseite noch die orginal wachsschicht von opel....zum mindestens nen teil davon

ja gut, könnte das auch ein Lackschaden durch Rost verursacht sein???
Ein Unfall ist ein Unfall, wie willst du das definieren?? Wenn der Wagen einen Schaden durch einen Unfall aufweist, hat dich der Verkäufer arglistig getäuscht, egal ob privat oder nicht und du kannst dagegen vorgehen. Ihr habt doch einen Kaufvertrag, oder?!
ja, habe einen kaufvertrag.....mein lackierer hat gemeint das der linke kotflügel schonmal neu ist....vom drüberfühlen her...hat gemeint wäre ein kotflügel aus dem zubehör.... und bei der motorhaube sieht man das die neu gelackt ist...und bei paar anderen sachen auch...

Entweder du trittst vom Kauf zurück oder, was ich dir empfehle, du drückst den Kaufpreis runter..., sofern es sich um einen Unfall handelt, was ich denke, bei den Reparaturen!
nur wie vorgehen...direkt zum anwalt???
ThekenSchlampe am 15. Juni 2009 16:35 Verkäufer anrufen und schon mal vorfühlen...von wegen 'Ich bringe den Wagen zum Gutachter, die Kosten tragen Sie, falls es ein Unfallwagen ist'. Wenn er es zugibt:verhandel. Wenn nicht: Gutachter/ADAC, schriftliches Gutachten machen lassen, wo der Unfall drinsteht. Dann zum Anwalt
ThekenSchlampe am 15. Juni 2009 16:32 Ja, aber vorher in der Werkstatt oder ADAC auf weitere versteckte Schäden untersuchen lassen. Sonst steht er/sie beim nächsten TÜV-Termin dumm da...
sonst sieht man so nix...habe selbst mal druntergeguckt...bin selbst gelernter kfz-mechaniker.-..
Wenn der Reparaturwert über 500€ liegt handelt es sich um einen Unfallwagen, in Deinem fall scheint der Rep-Wert deutlich über 500€ zu liegen.
also mein lackierer meint der li. kotflügel wäre neu und andere teile lackiert wie z.b. motorhaube usw...