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wann müsste ich meine Caution zurückbekommen?

gefragt von Mausi1987 am 08.11.2008 um 17:06 Uhr

ich bin ende mai aus meiner alten wohnung ausgezogen und habe immernoch meine caution nicht zurück bekommen...wielange darf der alte vermieter diese zurückhalten?


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Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 8. November 2008 17:07
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Ich meine bis zu 6 Monate

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 8. November 2008 18:55

Richtig!
Unter anderem: Steht die Heiz- oder Nebenkostenabrechnung noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss.

Kommentar von tigeroli am 9. November 2008 12:05

Das stimmt leider nicht! Die Kaution darf nicht mit ausstehenden Nebenkosten verrechnet werden! Das geht nur, wenn beide Parteien sich darauf einigen!


tradaix
beantwortet von tradaix am 8. November 2008 17:20
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Kommentar von Benjamin am 8. November 2008 17:28

Dir kann man gar nicht genug Daumen geben

Endlich eine vernünftige Antwort.


anonym
beantwortet von hochglanz am 8. November 2008 17:13
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Ein Vermieter hat das Recht eine Kaution bis zu 6 Monate einzubehalten, um eventuelle Folgeschäden damit auszugleichen - das ist fakt, alle anderen Antworten hier sind falsch. und sollte das ein Mieter anders erlebt haben, dann ist das ein Entgegenkommen (oder Unwissenheit) des Vermieters!


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 8. November 2008 17:09
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Gar nicht: wen du ausziehst solltest du sie wiederbekommen (haben); was sagt denn ver Ex-Vermieter? Hat er das begründet? Wenn nicht: fordere es zurück. Notfalls musst du dir Hilfe holen (Mieterschutzbund oder wie die heißen). Einige Wochen/Monate ist ja okay; erst recht mit Begründung, aber wenn nichts begründet wird - wozu braucht er dann noch die Kaution?!?

Kommentar von Benjamin am 8. November 2008 17:26

Wie wäre es als Begründung mit der noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung...?

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 8. November 2008 22:19

Sorry meine spätes Kommentar: noch ausstehende Nebenkostenabrechnung? Meinst du sie muss noch erstellt werden...oder sie muss noch von ihr bezahlt werden? Bei ersterem Fall: dann mal in die Hufe, Herr Vermieter. Bei zweiterem: Da wäre es logisch = gerechte & nachvollziehbare Begrünung!


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 8. November 2008 17:10
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Wenn deine Wohnung Mängelfrei abgenommen wurde, würde ich dem ehemaligen Vermieter derbe auf die Füße treten. Da ihr keine Vertragspartner mehr seid, mit welchem Recht behält er dein Geld solange ein.


anonym
beantwortet von Oliv1971 am 8. November 2008 17:12
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3 Monate. Kündigungsfrist für Spareinlagen. Droh doch mal mit dem Rechtsanwalt - dann gehts ein bisschen schneller.


anonym
beantwortet von tigeroli am 8. November 2008 17:12
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Es kommt auf das Abnahmeprotokoll an. Wenn der Vermieter die Wohnung ohne Beanstandung abgenommen hat, gibt es keinen Grund, die Kaution einzubehalten. Denn: selbst wenn noch eine Nebenkostenabrechnung offen ist - die darf mit der Kaution ohnehin nicht verrechnet werden. Das geht nur in gegenseitigem Einvernehmen.

Fordere Deinen alten Vermieter MIT FRIST auf, die Kaution auszuzahlen. Tut er es nicht, kannst/musst Du auf dem Rechtsweg etwas unternehmen.


anonym
beantwortet von Stitchi am 8. November 2008 17:12
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Anwalt! Das Geld muss schon lange wieder bei Dir sein!


Jordana11
beantwortet von Jordana11 am 8. November 2008 17:14
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gar nicht, wenn er nach deinem Auszug die Wohnung abgenommen hat und alles in Ordnung war und du auch deine Miete immer gezahlt hast muss er sie dir sofort zurückzahlen. Wenn er das nicht tut geh zum Mieterverein, der hat mir mit einem Ex-vermieter super geholfen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. November 2008 17:21
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nach 6 Monaten ist diese fällig incl des Zinsertrages


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