Ab vermutlich 2009 werden deutsche Autofahrer, die im europäischen Ausland ein Knöllchen wegen Falschparkens, Geschwindigkeitsübertretung oder anderen Verkehrsdelikten kassiert haben, nachträglich in Deutschland zur Kasse gebeten. Das gilt für Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro.
Es kann dir auch passieren, wenn du dieses Land wieder besuchst, am Zoll dir die rechnung mit Aufschlag präsentiert wird z.Bsp Niederlande, Großbritanien

Wann?? wie wann??
natürlich immer ...
denkst Du die schenken Dir die Strafe, weil DU Urlauber bist? Leider nicht!

was meinst du damit? ob oder wann man strafzettel aus dem urlaub bezahlen muss?