Vater hatte die hälfte des Hauses auf die Partnerin überschrieben. Lebenspartner ist verstorben. Nun laufen die Kosten von seinem Konto und die "andere Seite" freut sich. Sie werden erst in Erscheinung treten wenn das Haus verkauft ist. Kann ich Sie an den notwendigen Kosten zur Beteiligung zwingen (Pflichten)? Danke!!!

Deine Frage ist völlig unklar gestellt.
Wer erbt, der erbt Schulden und Guthaben.
Generell kann man ein Erbe ausschlagen.
Wer hat denn nun geerbt? Ich verstehe es so, daß Dein Vater gestorben ist und seine Partnerin bereits früher. Der Teil, den er ihr überschrieben hatte, geht an ihre Erben, wenn die das Erbe annehmen. Wenn sie den Erbteil ausschlagen, steht es Dir zu. Für Schulden und Guthaben steht der jeweilige Erbe gerade. Und Erbe ist er dann, wenn er es angenommen hat.
Problematisch kann es natürlich sein, wenn ihre Erben zwar in der Pflicht sind, etwas zu zahlen, das aber einfach nicht machen, aus welchen Gründen auch immer. Dann kann es sein, daß Du alles zahlen und ihren Anteil dann bei ihnen einfordern mußt. Das kommt halt darauf an, um was für Zahlungen an wen es sich handelt. Vielleicht muß unbedingt das Dach gemacht werden, weil andernfalls das Haus extremen Schaden nimmt. Du zahlts alles und kannst dann mit den anderen streiten; wenn die keine Geld haben bleibst Du entweder auf Deinen Kosten sitzen oder Du entschließt Dich zur Teilungsversteigerung.

Meinst Du mit "Lebenspartner ist verstorben" Deinen Vater? Warum freut sich "andere Seite"? sie haftet ja auch für die ab Erbfall anfallenden Kosten. Müßte noch näher erläutert werden.

ich schätze nur wenn da auch das Ebe angetreten wird. In diesem Fall würde ich mich lieber mit einem Anwalt zusammen setzen.. ist besser