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wann mit Schwerbehinderungsprozenten früher in Rente?

gefragt von AlfrediAlfredi am 06.11.2009 um 9:18 Uhr

Hallo, welche Bedingungen sind jetzt um früher regulär in Rente gehen zu können? Früher waren es mal 50% Schwerbehinderung.

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anonym
beantwortet von rudiratlos6 am 6. November 2009 09:24
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Hilfreichste Antwort

Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wartezeit Vertrauensschutzregelungen

Hierzu Informationen von der Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de


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DonRamon
beantwortet von DonRamon am 6. November 2009 09:19
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Sind es heute auch noch. Aber du kannst nicht mehr mit 60 sondern musst jetzt bis 62 arbeiten. Die neue Regelung gilt an 01.01.2010

Kommentar von Simple_avatar8smallHerzlich am 6. November 2009 09:24

oh, dann bin ich falsch informiert! Eine Freundin die Lehrerin ist, geht jetzt mit 60 aus diesem Grund in Rente. Lg herzlich

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 6. November 2009 09:27

Nee, das passt schon, da sie noch unter die alte Regelung fällt. Wobei das Ganze bei Beamten ja wieder ne ganz andere Kiste ist...

Kommentar von rudiratlos6 am 6. November 2009 09:28

Aus Deutsche Rentenversicherung kopiert: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie

■bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind ■und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.

Kommentar von B4b832d257e85bfd2d940b7f036be6f8smallDonRamon am 6. November 2009 09:30

Ja und? Was hab ich denn geschrieben?


anonym
beantwortet von Lissa am 10. November 2009 21:35
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Hier findest du einen Rentenbeginnrechner:

http://kuerzer.de/2KnwvZzFj


Alfredi
beantwortet von Alfredi am 6. November 2009 09:52
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mit meinem Geburtsjahr 2/52 kann ich also mit 63 und 2 Monate bei über 50% GdB in Rente gehen. Jetzt lese ich noch "Hinzuverdienstgrenzen", betrifft das auch Mieteinnahmen? hierzu habe ich beider Suche nur Lohn gefunden.

Kommentar von guterwolf am 6. November 2009 10:02

nein, betrifft keine Mieteinnahmen, sondern nur Gelder, die du durch einen Nebenjob etc. verdienen würdest.


Herzlich
beantwortet von Herzlich am 6. November 2009 09:22
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es sind heute auch noch 50% und dann kann man mit 60 Jahren in Rente gehen. Die krankenkassen helfen beim Antrag stellen! LG herzlich


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