Alfredi am 06.11.2009 um 9:18 Uhr
Hallo, welche Bedingungen sind jetzt um früher regulär in Rente gehen zu können? Früher waren es mal 50% Schwerbehinderung.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen Wartezeit Vertrauensschutzregelungen
Hierzu Informationen von der Rentenversicherung:

Sind es heute auch noch. Aber du kannst nicht mehr mit 60 sondern musst jetzt bis 62 arbeiten. Die neue Regelung gilt an 01.01.2010
oh, dann bin ich falsch informiert! Eine Freundin die Lehrerin ist, geht jetzt mit 60 aus diesem Grund in Rente. Lg herzlich
DonRamon am 6. November 2009 09:27 Nee, das passt schon, da sie noch unter die alte Regelung fällt. Wobei das Ganze bei Beamten ja wieder ne ganz andere Kiste ist...
Aus Deutsche Rentenversicherung kopiert: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres auf Antrag, wenn sie
■bei Beginn der Rente schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) oder (bei Geburtsjahrgängen vor 1951) berufs- oder erwerbsunfähig nach dem am 31.12.2000 geltenden Recht sind ■und die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 35 Jahren erfüllen.
DonRamon am 6. November 2009 09:30 Ja und? Was hab ich denn geschrieben?

mit meinem Geburtsjahr 2/52 kann ich also mit 63 und 2 Monate bei über 50% GdB in Rente gehen. Jetzt lese ich noch "Hinzuverdienstgrenzen", betrifft das auch Mieteinnahmen? hierzu habe ich beider Suche nur Lohn gefunden.
nein, betrifft keine Mieteinnahmen, sondern nur Gelder, die du durch einen Nebenjob etc. verdienen würdest.
es sind heute auch noch 50% und dann kann man mit 60 Jahren in Rente gehen. Die krankenkassen helfen beim Antrag stellen! LG herzlich