Wann macht man sich wirklich strafbar?

Wenn Dein Arbeitgeber oder Du bei Selbständigkeit weder Steuern noch Sozialabgaben abführst.
Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werksleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden, der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung oder einem Träger der Sozialhilfe aber nicht nachgekommen wird. Vgl. § 1 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. (ratgeberrecht.de)

Wenn du über der freien Pauschale (hm früher waren es mal 360 DM, keine Ahnung, wieviel das zur Zeit ist) verdienst und das vorm Fiscus verheimlichen willst.

Genau in dem Moment, in dem man arbeitet ohne den Job angemeldet zu haben und Geld dafür nimmt!!
Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige- und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt wird.
Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche Vorteile in hohem Umfang erzielt werden.
Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen witschaftlichen Vorteil handelt.
Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübung handelt.
Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder etwaige Steuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden.
Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den Tatbestand der Schwarzarbeit.
wenn Du über einem bestimmten Betrag zusätzlich was verdienst und nicht versteuerst, also weder Mehrwertsteuer abführst noch Erwerbssteuer bezahlst.