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Wann macht man durch eine Nebentätigkeit wirklich Schwarzarbeit?

gefragt von freebeuter8 am 06.03.2008 um 17:21 Uhr

Wann macht man sich wirklich strafbar?



Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 6. März 2008 17:24
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Wenn Dein Arbeitgeber oder Du bei Selbständigkeit weder Steuern noch Sozialabgaben abführst.


anonym
beantwortet von smudoo am 6. März 2008 17:23
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Schwarzarbeit liegt vor, wenn Dienst- oder Werksleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden, der Mitteilungspflicht gegenüber einer Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit, einem Träger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung oder einem Träger der Sozialhilfe aber nicht nachgekommen wird. Vgl. § 1 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. (ratgeberrecht.de)


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. März 2008 17:23
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Wenn du über der freien Pauschale (hm früher waren es mal 360 DM, keine Ahnung, wieviel das zur Zeit ist) verdienst und das vorm Fiscus verheimlichen willst.


wuschel55
beantwortet von wuschel55 am 6. März 2008 17:24
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Genau in dem Moment, in dem man arbeitet ohne den Job angemeldet zu haben und Geld dafür nimmt!!


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 6. März 2008 17:31
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Eine Schwarzarbeit liegt nach allgemeinem Verständnis des Staates und unserer Gesellschaft dann vor, wenn eine Form einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit unter Umgehung gesetzlicher Anzeige- und Anmeldeepflichten, wie z.B. Steuern und Sozialversicherungen, ausgeübt wird.

Durch die illegale Beschäftigung müssen erhebliche wirtschaftliche Vorteile in hohem Umfang erzielt werden.

Es liegt Schwarzarbeit vor, wenn es sich um eine illegale, nicht angemeldete Tätigkeit mit erheblichen witschaftlichen Vorteil handelt.

Es handelt sich auch um Schwarzarbeit, wenn es sich um eine unrechtmäßige Gewerbeausübung oder eine unerlaubte Handwerksausübung handelt.

Es liegt auch dann Schwarzarbeit vor, wenn Sozialversicherungsbeiträge oder etwaige Steuern nicht rechtsmäßig abgeführt werden.

Auch jegliche Form der Scheinselbstständigkeit erfüllt auch den Tatbestand der Schwarzarbeit.

http://schwarzarbeit.com/definition-schwarzarbeit.htm





anonym
beantwortet von Basejumper am 6. März 2008 18:04
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wenn Du über einem bestimmten Betrag zusätzlich was verdienst und nicht versteuerst, also weder Mehrwertsteuer abführst noch Erwerbssteuer bezahlst.


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