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Wann liegt bei einem Fitnessvertrag ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor?

gefragt von dilara02 am 29.05.2008 um 19:09 Uhr

Ich bin nun seit 6 Monaten bei meinem Fitnessstudio angemeldet und habe noch 6 weitere Monate Vertrag. Leider habe ich nun eine schwere Verletzung am Knie, welche es unmöglich macht, dieses zu belasten, mein Arzt sagte, dass es voraussichtlich erst in 6 Monaten, also nicht mehr innerhalb der Vertragslaufzeit wieder belastbar sei. Nun habe ich mich aber eigentlich extra wegen dem Beintraining bei dem Studio angemeldet, die Mitgliedschaft ist also für mich sinnlos geworden. Auf Nachfrage beim Studio sagte man mir, dass dies kein Kündigungsgrund sei, da ich ja noch andere Körperteile trainieren könne. Ich wollte daher hier einmal nachfragen, in welchen Fällen (bzw. ob in meinem Fall) eine auße


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tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Mai 2008 19:14
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"mein Arzt sagte, dass es voraussichtlich erst in 6 Monaten, also nicht mehr innerhalb der Vertragslaufzeit wieder belastbar sei." - Bitte das Fitness-Studio, den Vertrag entsprechend ruhen zu lassen. Seriöse Studios willigen ein.


anonym
beantwortet von launebaer am 29. Mai 2008 19:10
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Meines Wissens gilt eine langfristige Verletzung, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird, als außerordentlicher Kündigungsgrund. Du solltest also bei dem Studio auf dein Recht beharren. Außerdem wäre noch ein Umzug in eine andere Stadt ein solcher Kündigungsgrund, der lange Anfahrtsweg darf niemandem zugemutet werden. Gruß


moon73
beantwortet von moon73 am 29. Mai 2008 19:14
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Das ist ja Quatsch , was das Studio dir da sagt, die können doch nicht ernsthaft erwarten ,daß du immer ins Studio humpelst? Außerdem benötigt man für viele Übungen auch eine gewissen Standfestigkeit auf den Beinen, die du ja nun nicht mehr hast. Soweit ich weiß, kann man bei Krankheit oder Schwangerschaft aussetzen und die Zeit hinten ranhängen. Lies dir mal deine Vertragsbedingungen durch. Der Arzt soll dir dann dementsprechend ein Attest ausstellen, daß du sportunfähig bist.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 29. Mai 2008 19:18

Interessanter Link zu deiner Frage: http://kuerzer.de/9TZWxSTJ4

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 19:30

Das ist es doch schon.


Lorderan
beantwortet von Lorderan am 29. Mai 2008 19:23
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Meines Wissens dürftest du kündigen da du nichtmehr vollkommen fähig bist, ohne dich selbst zu Schädigen, deine Übungen fortzusetzen!

Du hast keinen 100% Halt mehr und somit kann du nur Übungen im Sitzen oder liegen machen wobei bei Anstrengung meist der ganze Körper angespannt wird, was hoffe der Arzt sagte dir das ebenfalls nicht so gut für das Bein (Knie) ist, da es so langsamer regenerieren kann ^^...

MfG


anonym
beantwortet von isahia04 am 29. Mai 2008 19:43
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Habe mal in einem Studio gearbeitet. Die wollen Dich nur "abwimmeln"!! Wenn Du nur einige Wochen krank geschrieben wärst könnten die die Zeit hinten dran hängen....... aber bei6 Monaten Ausfall...... bestehe auf eine "außerordentliche Kündigung" aufgrund der Bescheinigung Deines Arztes. Die Begründung des Studios Du könntest auch andere Körperpartien trainieren ist ja total an den Haaren herbei gezogen.. Drohe mit einem Anwalt den Du über Deine bestehende.-) Rechtsschutz beauftragen würdest. Viel Glück!!



immerich
beantwortet von immerich am 4. November 2008 08:36
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In meinem Studio gabs auch Ärger. Einzigster außerordentlicher Kündigungsgrund wäre ein Umzug um 50 km weiter weg gewesen.
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Im Januar habe bin ich dem Fitnessstudio beigetreten. Im März fing es an, dass ich in der Leiste Schmerzen bekam. Einmal so schlimm, dass ich nicht mehr laufen konnte. Bei einer Ultraschalluntersuchung kam dann heraus, dass ein Muskelstrang in der Leistengegend komplett eingerissen ist. Also kein Muskelfaserriss, sondern ein komplexer Muskelriss. So wie es aussieht, ist dies beim Kaiserschnitt passiert und die Beschwerden erst ein halbes Jahr später aufgetreten.
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Das Studio wollte mich trotz Attest vom Arzt nicht raus lassen, obwohl fest steht, dass der Muskel falsch angewachsen ist und es nie wieder besser wird.
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Erst als ich bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht (ich glaub, so hieß es) war, willigten sie in eine außerordentliche Kündigung ein.
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Ich kann Dir nur empfehlen, zu kämpfen.


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