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Wann kündige ich KFZ-Versicherung?

gefragt von anneliese1955 am 01.07.2008 um 13:04 Uhr

Ich überlege, meine KFZ-Versicherung aufgrund eines besseren Angebots zu wechseln. Bis wann muss die Kündigung bei meiner Versicherung eingegangen sein oder gibt es sonstige Fristen zu beachten?


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anonym
beantwortet von reinhold1948 am 11. August 2008 23:37
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Kommentar von maxilim12 am 17. November 2009 14:49
schau mal

auf www.versicherung.info-kredit.com, das is nen großes Versicherungsportal zum kostenlosen vergleichen zwischen allen Anbietern. Gruß Maxi


Indy72
beantwortet von Indy72 am 1. Juli 2008 13:06
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Die Kündigungsmodalitäten stehen in deiner Police drin! Ansonsten bis Ende November oder bei einer Beitragserhöhung.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 1. Juli 2008 13:10

Oder im Schadensfall


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Juli 2008 13:10
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fristgemäß per 30.11. des lfd. Jahres zum 01.01 des Folgejahres

bei Neukauf und abmeldung des alten Kfz. bestehen keine Fristen


anonym
beantwortet von cougarweibchen am 1. Juli 2008 13:11
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Deinem jetzigen Versicherer muss die Kündigung mindestens einen Monat vor dem Ende der Vetragslaufzeit zugehen. Da die meisten Versicherungen zum 01.01. des neuen Jahres enden, muss dei Kündigung also spätestens am 30.11. bei Deiner Versicherunmg vorliegen.

Wenn Du allerdings Dein Auto verkaufts und ein neues Fahrzeug versichern willst, kannst Du die Versicherung auch unterjährig wechseln.


anonym
beantwortet von Lissa am 1. Juli 2008 13:07
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Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der Kfz- Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein (per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Musterschreiben

Alles zu Kündigungen findest du hier:

hhttp://kuerzer.de/DB6I8dcgd



anonym
beantwortet von dfranke am 1. Juli 2008 22:27
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Wie bereits richtig geschrieben wurde, muss die Kündigung Deinem Versicherer spätestens einen Monat vor Ende des Jahres vorliegen. Darüber hinaus stehen Dir natürlich auch Sonderkündigungsrechte nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder der Leistungsverweigerung zu, die Du auf http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/versicherung-kuendigen.html im Überblick nachlesen kannst.


anonym
beantwortet von bali03 am 4. August 2009 11:36
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Hi also Stichtag ist immer der 31.11. des Jahres. Bis dahin solltest du deine Kündigung abgeschickt haben. Wenn du allerdings eine erhöhung deiner Prämie bekommen hast, kannst du auch bis 31.12. kündigen. Das ist die Sonderkündigungsregelung. Auf www.kfz-versicherungsvergleich.dertarif.com kannst du kostenlo Versicherungen vergleichen

Kommentar von Ab2d77dad98477145ed19086695ba277smallblackhole am 20. September 2009 00:44

Seit wann gibt es einen 31.11.? Wenn schon denn schon 30.11.


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