Ich überlege, meine KFZ-Versicherung aufgrund eines besseren Angebots zu wechseln. Bis wann muss die Kündigung bei meiner Versicherung eingegangen sein oder gibt es sonstige Fristen zu beachten?
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
am besten erklärt unter: http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/kuendigung-kfz-versicherung.html
gruß reinhold

Die Kündigungsmodalitäten stehen in deiner Police drin! Ansonsten bis Ende November oder bei einer Beitragserhöhung.
Heeeschen am 1. Juli 2008 13:10 Oder im Schadensfall

fristgemäß per 30.11. des lfd. Jahres zum 01.01 des Folgejahres
bei Neukauf und abmeldung des alten Kfz. bestehen keine Fristen
Deinem jetzigen Versicherer muss die Kündigung mindestens einen Monat vor dem Ende der Vetragslaufzeit zugehen. Da die meisten Versicherungen zum 01.01. des neuen Jahres enden, muss dei Kündigung also spätestens am 30.11. bei Deiner Versicherunmg vorliegen.
Wenn Du allerdings Dein Auto verkaufts und ein neues Fahrzeug versichern willst, kannst Du die Versicherung auch unterjährig wechseln.
Eine Kfz-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der Kfz- Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein (per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat. Musterschreiben
Alles zu Kündigungen findest du hier:
Wie bereits richtig geschrieben wurde, muss die Kündigung Deinem Versicherer spätestens einen Monat vor Ende des Jahres vorliegen. Darüber hinaus stehen Dir natürlich auch Sonderkündigungsrechte nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder der Leistungsverweigerung zu, die Du auf http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/versicherung-kuendigen.html im Überblick nachlesen kannst.
Hi also Stichtag ist immer der 31.11. des Jahres. Bis dahin solltest du deine Kündigung abgeschickt haben. Wenn du allerdings eine erhöhung deiner Prämie bekommen hast, kannst du auch bis 31.12. kündigen. Das ist die Sonderkündigungsregelung. Auf www.kfz-versicherungsvergleich.dertarif.com kannst du kostenlo Versicherungen vergleichen
blackhole am 20. September 2009 00:44 Seit wann gibt es einen 31.11.? Wenn schon denn schon 30.11.