In welchen Fällen ist es für einen Arbeitslosengeld II Empfänger möglich, Geld für Kabelfernsehen zu beanspruchen?
Arbeitslosengeld II Empfänger können nur Geld für Kabelfernsehen beanspruchen, wenn kein günstigerer Zugang für Radio und Fernsehen möglich ist, wie z.B. eine Gemeinschaftsantenne oder ähnliches. Quasi als letzte Möglichkeit. Dann aber steht ihnen, wie jedem Grundrechtsträger, der Zugang zum Rundfunk zu.

Kabelfernsehen gehört grundsätzlich nicht zu Kosten der Unterkunft. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass die Gebühren für Kabelfernsehen untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden sind. Sie benötigen dann eine Bescheinigung vom Vermieter, dass er die Kabelfernsehgebühren auf Sie als Mieter umlegt, und diese fester Bestandteil des Mietvertrages sind. Dann kann Widerspruch gegen den entsprechenden ALG II – Bescheid eingelegt werden. http://www.123recht.net/article.asp?a=31972&ccheck=1
(aus meinem Bekanntenkreis weiss ich defintiv, dass sie übernommen werden, wenn wie oben genannt diese Vorraussetzung erfüllt ist.)
Siam1 am 26. April 2009 13:28 Die Behörden übernehmen die Kosten lediglich für Langzeitarbeitslose, die per Mietvertrag dazu verpflichtet sind, einen Kabelanschluss zu zahlen. Wenn man aber gleichzeitig die Möglichkeit hätte, Information über die Gemeinschaftsantenne zu bekommen , dann gibt es keine Übernahme.
Siam1 am 4. Mai 2009 05:53 19.02.2009
Kassel. Trotz neuer Grenzen hat das Bundessozialgericht die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. So haben auch Arbeitslose einen Anspruch auf Kabelfernsehen - sofern es keinen anderen Empfang gibt. Kabelfernsehen gehört nach einem Urteil zu den Kosten der Unterkunft, die von den Arbeitsbehörden beglichen werden. Die zusätzlichen Kosten müssen vom Steuerzahler allerdings nur übernommen werden, wenn sie fester Bestandteil des Mietvertrages sind und es keine Alternativen für den Fernsehempfang gibt. Biete der Vermieter hingegen das Kabel nur zusätzlich an und bestehe eine andere Möglichkeit fernzusehen, gehörten die...
Du hast keinen Anspruch auf das Geld. Die ARGE bezahlt wirklich nur das nötigste. ich darf sogar noch Geld für warmes Wasser aufbringen um zu duschen nur weil das immer teurer wird. Bei der ARGE gibt es nen festen Betrag und das war es dann.