Wann kann man seine Kfz Versicherung kündigen?
geht das nach Datum oder zum Jahreswechsel?
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5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
kommt drauf an! in der regel gilt der stichtag 30.11. zur kündigung für den 1.1. Die Kündigung muss dann spätestens am 30.11. dem Versicherungsunternehmen vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann auch bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung. Bis zu einem Monat hat man dann noch die Möglichkeit, aus dem Vertrag heruaszukommen. Kostenlose Kündigungsvorlagen und Muster findet man z.B. auf dieser Seite: http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/kfz-versicherung.html
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Antwort von dinilein666 11.08.20084 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Bis zum 31.11. eines jeden jahres oder wenn das auto den besitzer wechselt. LG Nadine
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Antwort von eisensteffi 01.12.2011
Hallo, ich habe bei contractix unter https://www.contractix.de/kuendigen/ einfach den Anbieter ausgewählt, Kündigen gedrückt, Formular ausgefüllt - fertig. Sehr cool. Kündigen kann man nämlich auch nach dem 30.11., wenn die nächste Tariferhöhung von Deinem KFZ Versicherer ins Haus schneit.
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Wenn Du Deine Versicherung kündigen willst geh mal auf die Website versicherung-kuendigen.net Da sind tolle Hilfestellungen.
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Hallo oaevlxxta,
um wechseln zu können, musst Du das bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres tun. Wir haben zum Thema Kfz-Versicherung ein Themen Special erstellt in dem Du einige Tipps, auch zur Kündigung, erhälst.
Schau es Dir doch bei Gelegenheit an: http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/kfz-versicherung/
Viel Erfolg.
Das Hamburger Abendblatt Team
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Bei jedem Fahrzeug oder Standortwechsel, ansonsten zum 01.11.jeden Jahres. Du kannst aber Dein Auto einfach abmelden und anschließend mit einer neuen Versicherungsdoppelkarte neu zulassen.
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Kündigung nach Stichtag 30.11. sowie Sonderkündigungsrecht sind möglich, steht alles auf http://www.kfz-versicherungen.cc/versicherung-kuendigen.html.
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Ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung
KFZ Versicherungspolicen verlängern sich in der Regel um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Versicherung eingereicht haben. Hierbei entspricht ein Versicherungsjahr meist einem Kalenderjahr, die Kündigung Ihrer KFZ Versicherung sollte Ihrem Versicherer somit bis 30. November vorliegen. Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Angaben von Gründen
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Meines Wissens nach zur Hauptfälligkeit. Aber frag einfach bei Deiner Versicherung früh genug nach.
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Was steht denn im Vertrag? Laufzeit? L.G.
Kommentar von Frank5000Frank5000 11.08.2008Entscheidend ist wirklich jedes Jahr der 30.11. . Zu dem Zeitpunkt muss der Eingangsstempel (!) auf der Kündigung sein. Es zählt nicht das Absendedatum !
Kommentar von guslanguslan 23.08.2008kraudischen, Laufzeit ist immer ein Jahr.
Sorry, aber der November hat nur 30 Tage. Meintest Du nicht 31.12. ? Lg. RedBergfee
Kündigungeingangs bis 30.11. ! und zum Jahresende ist es gekündigt.
hier gibts`n schönes Kündigungsschreiben zum Downloaden http://www.autoversicherung-kuendigung.de/kfz-versicherung-kuendigen/