Frage von oavelxxta 11.08.2008

Wann kann man seine Kfz Versicherung kündigen?

  • Antwort von ronni2 23.08.2008
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    kommt drauf an! in der regel gilt der stichtag 30.11. zur kündigung für den 1.1. Die Kündigung muss dann spätestens am 30.11. dem Versicherungsunternehmen vorliegen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann auch bei einer Beitragserhöhung durch die Versicherung. Bis zu einem Monat hat man dann noch die Möglichkeit, aus dem Vertrag heruaszukommen. Kostenlose Kündigungsvorlagen und Muster findet man z.B. auf dieser Seite: http://www.kostenlose-vordrucke.de/html/kfz-versicherung.html

  • Antwort von dinilein666 11.08.2008
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bis zum 31.11. eines jeden jahres oder wenn das auto den besitzer wechselt. LG Nadine

  • Antwort von eisensteffi 01.12.2011

    Hallo, ich habe bei contractix unter https://www.contractix.de/kuendigen/ einfach den Anbieter ausgewählt, Kündigen gedrückt, Formular ausgefüllt - fertig. Sehr cool. Kündigen kann man nämlich auch nach dem 30.11., wenn die nächste Tariferhöhung von Deinem KFZ Versicherer ins Haus schneit.

  • Antwort von cosmomax 20.07.2011

    Wenn Du Deine Versicherung kündigen willst geh mal auf die Website versicherung-kuendigen.net Da sind tolle Hilfestellungen.

  • Antwort von abendblatt 04.10.2010

    Hallo oaevlxxta,

    um wechseln zu können, musst Du das bis spätestens 30.11. des laufenden Jahres tun. Wir haben zum Thema Kfz-Versicherung ein Themen Special erstellt in dem Du einige Tipps, auch zur Kündigung, erhälst.

    Schau es Dir doch bei Gelegenheit an: http://www.abendblatt.de/ratgeber/auto-motor/kfz-versicherung/

    Viel Erfolg.

    Das Hamburger Abendblatt Team

  • Antwort von Sejla23 16.11.2009
  • Antwort von paule52 13.08.2008

    Bei jedem Fahrzeug oder Standortwechsel, ansonsten zum 01.11.jeden Jahres. Du kannst aber Dein Auto einfach abmelden und anschließend mit einer neuen Versicherungsdoppelkarte neu zulassen.

  • Antwort von carlosanz 11.08.2008

    Kündigung nach Stichtag 30.11. sowie Sonderkündigungsrecht sind möglich, steht alles auf http://www.kfz-versicherungen.cc/versicherung-kuendigen.html.

  • Antwort von Kathymaus 11.08.2008

    Ordentliche Kündigung der KFZ Versicherung

    KFZ Versicherungspolicen verlängern sich in der Regel um ein weiteres Jahr, sofern Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres eine schriftliche Kündigung bei Ihrer Versicherung eingereicht haben. Hierbei entspricht ein Versicherungsjahr meist einem Kalenderjahr, die Kündigung Ihrer KFZ Versicherung sollte Ihrem Versicherer somit bis 30. November vorliegen. Die ordentliche Kündigung bedarf keiner Angaben von Gründen

  • Antwort von RedBergfee 11.08.2008
  • Antwort von madig 11.08.2008

    Meines Wissens nach zur Hauptfälligkeit. Aber frag einfach bei Deiner Versicherung früh genug nach.

  • Antwort von Tonica 11.08.2008

    Was steht denn im Vertrag? Laufzeit? L.G.

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