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Wann kann man Miete kürzen und wieviel

gefragt von Tannte12Tannte12 am 03.04.2008 um 10:09 Uhr

Wir freiren seit 5 Tagen .Unser Vermieter füllt einfach den Gastank nicht auf,haben ihn schon vor ca 4 Wochen darauf hingewiesen das der Tank fast leer ist,nun ist seit fünf Tagen kälte angesagt,er sagt immer es ist bestellt. Darf man die Miete für den Zeitraum kürzen und wieviel

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wohnen x 7.313 mietrecht x 3.894 gas x 445 Mietminderung x 342

anonym
beantwortet von Regenmacher am 3. April 2008 10:14
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Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 3. April 2008 10:15

Guter Link ! DH

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 3. April 2008 10:36

nicht vergessen: vorherige schriftliche Ankündigung der Mietminderung ist erforderlich

Kommentar von Regenmacher am 3. April 2008 10:53

Gilt nicht bei Heizungsausfall im Winter. Da zählt jeder Tag des Frierens als Minderungsgrund.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 3. April 2008 10:15
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Du solltest dich sofort beim Mieterbund beraten lassen. Das muß schriftlich angekündigt werden. mach es nicht einfach so.


critter
beantwortet von critter am 3. April 2008 10:16
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Hier kannst Du Dir die Mietminderung bei der Dir entsprechenden Wohnsituation heraussuchen:

http://www.mietrecht.unser-forum.de/?show=PJCF


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 3. April 2008 10:14
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Schau mal hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm

Eine Tabelle, sind natürlich nur Anhaltspunkte.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 3. April 2008 10:13
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mindestens 50% und wenn es draußen friert und minusgrade herschen zu 100%........


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 3. April 2008 10:12
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Die Mietkürzung muss dem Vermieter angekündigt schriftlich angekündigt werden. Wenn die Wohnung nicht warm wird, darf man 10 % kürzen. Bei einem Totalausfall dürfte es noch mehr sein. Erkundige Dich bei einem Mieterverein.


Tannte12
beantwortet von Tannte12 am 3. April 2008 11:11
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Das Gas ist gerade gekommen,danke an alle,werde zum Mieterverein gehen.Klasse links


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