Tannte12 am 03.04.2008 um 10:09 Uhr
Wir freiren seit 5 Tagen .Unser Vermieter füllt einfach den Gastank nicht auf,haben ihn schon vor ca 4 Wochen darauf hingewiesen das der Tank fast leer ist,nun ist seit fünf Tagen kälte angesagt,er sagt immer es ist bestellt. Darf man die Miete für den Zeitraum kürzen und wieviel
Du solltest dich sofort beim Mieterbund beraten lassen. Das muß schriftlich angekündigt werden. mach es nicht einfach so.

Die Mietkürzung muss dem Vermieter angekündigt schriftlich angekündigt werden. Wenn die Wohnung nicht warm wird, darf man 10 % kürzen. Bei einem Totalausfall dürfte es noch mehr sein. Erkundige Dich bei einem Mieterverein.

mindestens 50% und wenn es draußen friert und minusgrade herschen zu 100%........

Schau mal hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
Eine Tabelle, sind natürlich nur Anhaltspunkte.

Hier kannst Du Dir die Mietminderung bei der Dir entsprechenden Wohnsituation heraussuchen:

Das Gas ist gerade gekommen,danke an alle,werde zum Mieterverein gehen.Klasse links
Guter Link ! DH
nicht vergessen: vorherige schriftliche Ankündigung der Mietminderung ist erforderlich
Gilt nicht bei Heizungsausfall im Winter. Da zählt jeder Tag des Frierens als Minderungsgrund.