Igelauge am 02.03.2008 um 15:28 Uhr
Ich stelle diese Frage für mein altes Mütterlein:
-1408 Eu Rente
-60 % Schwerbehinderung
Könnte sie mit diesen Angaben eine Gebührenbefreiung beantragen ?
Danke für die Auskunft!
Alex
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Hier kannst Du nachlesen: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/ Vermutlich gibt es aber keine Befreiung bei diesen Kriterien.
Hallo Alexander, nach den hier genannten Kriterien würde ein Antrag auf Gebührenbefreiung abschlägig entschieden. http://www.sozialleistungen.info/con/themen/gez-gebuehren-befreiung.html

Was willst Du mit nem Profil, wenn hier alles verraten steht !? Ja, Du kannst noch in einigen Aspekten eine Minderung erwirken... Geh zu Deiner Gemeinde und lasse dort den Antrag ausfüllen oder direkt zu GEZ.de... Aber... Die Brüder sind megawehrsam !
Pestopappa am 2. März 2008 15:30 ... Ihr mit Euren Links... ( ;oo)))
Igelauge am 2. März 2008 15:32 watten fürn Profil?
Pestopappa am 2. März 2008 15:33 Ganau das, Alex !) (;oo)))
Igelauge am 2. März 2008 15:37 Hab ich denn Mamas Profil hier genannt ? ;-)
1408 Euro Rente sind viel mehr als der Durchschnittrenter (1000 €) bekommt! Und es sind viel mehr als ein Auszubildender mit 400 € bekommt, der auch GEZ zahlen muß. 60% reicht nur aus, wenn deine Mutter blind ist oder gehörlos- ansonsten muß sie schon 80% behindert sein und es ihr unmöglich sein, an keinerlei öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
Igelauge am 2. März 2008 15:53 ok und danke!

Wenn ich mich recht entsinne, dann spielt die Art der Behinderung auch eine Rolle. Wir hatten damals bei meinem Vater auch einen Befreiungsantrag gestellt. Genau weiß ich es leider nicht mehr.
HerrLich am 2. März 2008 15:32 Nur bei Schwerbehinderung mit "GF-Zeichen".
Igelauge am 2. März 2008 15:35 dat is ne Auskunft! DH
Igelauge am 2. März 2008 15:38 "GF-Zeichen" ???
heißt das, sie muß hier erst bei GF registriert sein ?
höhö*
Merkzeichen RF nicht GF
Igelauge am 2. März 2008 15:33 schon ok.
ich rufe dort morgen mal an.
Danke !

Bei der Rentenhöhe würde ich über eine Gebührenbefreiung nicht einmal nachdenken... Unabhängig von einer Behinderung.
alex, deine mutter muss das merkzeichen RF oder HL im behindertenausweis stehen haben, dann wäre das problemlos möglich.
das RF bekommen vorzüglich taube und blinde.
oder so schwer beschädigte, die nicht mehr am öffentlichen leben teilnehmen können aufgrund ihrer behinderung.
bei 60 % behinderung wird das nicht der fall sein.
kommt also auf ihre beschädigung an.
vom einkommen her keine chance.
Igelauge am 2. März 2008 15:44 Silvie, ich habe Mama gerade am Tel. Ich soll dich schön grüßen und dir sagen, sie hat nur ein G im Ausweis. ;-)
sag mama, sie muss gez bezahlen :o(
Igelauge am 2. März 2008 15:51 das ist bedauerlich, denn sie sagte." Das Geld was ich dann einspare, kann ich auch dem Jungen geben."....tzä*
Mit 1408 € liegt deine Mutter deutlich über dem Sozialhilfesatz und ist somit nicht bedürftig. Alles was über 930 € liegt fällt durch. Das wird alos nix, trotz Schwerbehinderung.

nein alles falsch. deine mutter muss 1. ständig gehindert sein öffentliche veranstaltungen besuchen zu können.(bettlägrig Pflegestufe 3) oder 2. hochgradig sehbehindert oder schwerhörig sein.
das einkommen spielt keine rolle. nur der gesundheitlich aspekt.
bin zu kaputt heute für`n Link ;-)
Ist alles einfach gehalten, schaffst Du, nur Mut ;-)
danke!
du päppelst mich ganz schön wieder hoch...lächel
Naja, eigentlich brauchst Du ja auch nicht mehr nachzulesen. Gibt wohl leider keine Befreiung für die Frau Mama. ;-)