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Wann kann man die Betreuungskosten (inkl. Fahrtkosten etc.) für ein Kind geltend machen?

gefragt von Bavette am 01.02.2008 um 21:26 Uhr

Welche Kriterien müssen erfüllt sein? Fallen auch Fahrtkosten (Weg zum Kindergarten etc.) in die Betreuungskosten? Was muss man als Familienangehöriger beachten?


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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 1. Februar 2008 21:29
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Es kommt darauf an, wo du die Kosten geltend machen willst.

Bei der Steuererklärung gelten andere Regeln als bei der Übernahme der Kinderbetreuungskosten während einer Rehabilitation, Umschulung oder eines Klinikaufenthalts.


Qetan
beantwortet von Qetan am 1. Februar 2008 21:31
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Du musst das genauer erklären.

Kommentar von Bavette am 1. Februar 2008 21:48

Ein Freund sagte uns, dass wir für die Steuererklärung Kinderbetreuungskosten geltend machen könnten. Mein Mann und ich sind beide berufstätig. Wie sieht's eigentlich mit den Großeltern aus, die sich teilweise um ihren Enkel kümmern? Krippe? Fällt das auch in die Betreuungskosten? Gruß Bavette




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