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Wann kann man die Anschrift "cand.Dr." ungestraft benutzen

gefragt von lukru am 27.03.2007 um 17:27 Uhr

meine Enkeltochter hat das Studium mit Prädikatsexamen bestanden. Sie arbeitet jetzt an der Promotion


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cand.Dr. (1)
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Reply


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 27. März 2007 17:41
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Aus der von Lissa zitierten Seite:

cand.med. kann sich ein Medizinstudent nennen, der das Physikum geschafft hat, also die erste Prüfung im Medizinstudium. Mehr ist nicht dran an diesem überflüssigen Kürzel.


Ich finde, man sollte generell abschaffen, dass Titel Namensbestandteil werden können. Führt nur wieder zu und fördert die Mehrklassengesellschaft.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 27. März 2007 17:43

Wünschst Du Dir denn die Einklassen-Gesellschaft? :-)


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 27. März 2007 21:41
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Ein Doktortitel ist Namensbestandteil, wie etwa der Vorname, also nicht einfach "irgendeine" Abschlussbezeichnung, wie etwa Diplom-Physiker o.ä..

Dr. ist deshalb geschützt und darf nur verwendet werden nach erfolgreich abgeschlossener Promotion oder nach Verleihung der Ehrendoktorwürde und dann nur in genau der Form, die auf der offiziellen Urkunde steht.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 27. März 2007 17:39
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Diesen Titel scheint es nicht zu geben. Hier gibt es einige Antworten zu dem Thema : http://www.wer-weiss-was.de/theme43/article3484627.htmlhtm




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