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Wann kann man als Angestellter in eine private Krankenversicherung wechseln?

gefragt von herrkaiser am 31.07.2008 um 23:30 Uhr

Meine Schwester ist Angestellte und würde gerne in eine private Krankenversicherung wechseln. Ihr Bruttoeinkommen liegt allerdings offenbar knapp unter der dazu erforderlichen Mindestverdienstgrenze von etwa 48.000 Euro pro Jahr. Können Sonderzahlungen wie etwa Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld mit eingerechnet werden, damit man die Mindestverdienstgrenze erreicht?


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anonym
beantwortet von fordprefect42 am 28. Oktober 2009 13:59
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Hier wird das gesamte Einkommen gezählt. Also auch die Sondereinnahmen. Berechtigt für den Wechsel in die private Krankenversicherung sind Angestellte, die vorher 3 Jahre in Folge über der Pflichtversicherungsgrenze von 48.600€ p.a. (in 2009) verdient haben.

** TIPP: Um für sich die beste Krankenversicherung zu finden, hat sich folgendes Vorgehen bewährt:**

  • 1. Tarifübersicht anfordern: Im ersten Schritt sollte man meiner Meinung nach eine unabhängige und anbieterneutrale Tarifübersicht anfordern. Hierfür muss man seine persönlichen Daten in einen online Rechner eingeben. Die Daten werden an den Dienstleister übermittelt und anschließend errechnet eine entsprechende Vergleichssoftware den individuell angepassten Vergleich. Dieser Service ist 100% kostenlos für den Verbraucher. Eine gute Adresse findet Ihr hier: www.finanzter.de/link/pkv

  • 2. Für sich den besten Tarif finden: Diesen Vergleich sollte man genau screenen und sich sein eigenes Urteil über die Tarife bilden. Meißt ist es die beste Lösung den Abschluss über den Vergleichsanbieter zu machen. Die sind anbieterunabhängig und bieten tolle und kostenlose Services (wie z.B. Kündigung des alten Tarifs etc.).

Hoffe ich konnte weiterhelfen. Viel Erfolg.

Kommentar von infomake am 13. November 2009 14:37

Eine private Krankenversicherung kann in Deutschland nicht jeder abschließen. Denn als Arbeitnehmer mit einem üblichen Einkommen muss man in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden. Wird aber die Versicherungspflichtgrenze überschritten, dann kann man auch in eine private Krankenkasse wechseln. Hier lohnt sich insbesondere für gute verdienende Singles und für sehr gut verdienende Freiberufler der Wechsel. Denn die Kosten sind deutlich geringer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. quelle: http://versicherung.info-kredit.com/private-krankenversicherung.php


anonym
beantwortet von gunda76 am 6. Januar 2009 10:39
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es wird das gesamte einkommen berücksichtigt, inklusive Sonderzahlungen und Urlaubsgeld. Das muss jedoch mindestens 3 Jahre in Folge über der Entgeltgrenze liegen, sonst ist kein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Quelle: www.wissen-private-krankenversicherung.de

Gruß Gunda

Kommentar von gunda76 am 16. März 2009 22:10

einen versicherungsvergleich findet man auf der genannten seite auch - siehe http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/html/vergleich-mehrerer-pkv.html

Kommentar von gesundheitsSpez am 22. Juni 2009 00:05

Genau, Weihnachtsgeld und alles miteingerechnet? wenn ja keine Chance. Aber vielleicht mal mitm Arbeitgeber sprechen? Ansonste schau mal hier: http://www.humanisten-duesseldorf.de/private-krankenversicherung.html


Qetan
beantwortet von Qetan am 31. Juli 2008 23:31
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Sie kann doch eine private Zusatzversicherung abschließen.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 31. Juli 2008 23:43
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Versicherungspflichtgrenzen:

Im Jahr 2008: Einkommen von mindestens 48.150,- € bzw. mtl. 4.012,50 € Im Jahr 2007: Einkommen von mindestens 47.700,- € bzw. mtl. 3.975,00 € Im Jahr 2006: Einkommen von mindestens 47.250,- € bzw. mtl. 3.937,50 €

Arbeitnehmer dürfen sich laut der letzten Gesundheitsreform seit dem 01.01.2007 nur noch dann privat versichern, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen drei Jahre hintereinander die jeweilige Pflichtgrenze übersteigt.

http://www.versicherungspflichtgrenzen.auv.de/


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Juli 2008 23:43
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''Mit der Gesundheitsreform vom 02. Februar 2007 wurde durch den Bundestag beschlossen, dass Arbeitnehmer unter Umständen nicht mehr sofort in die private Krankenversicherung wechseln können.

Alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen erst nach 2003 über der Pflichtversicherungsgrenze lag, müssen von da an drei Jahre in Folge die jeweils gültige Verdienstgrenze überschritten haben, um sofort in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.''

http://kuerzer.de/aM49JFdQp


Ob Sonderzahlungen dazu zählen, weiß ich nicht sicher, aber m.E. schon, da man ja darauf auch Abgaben zahlt.

Kommentar von Frank5000 am 1. August 2008 07:38

Wenn diese Sonderzahlungen z.B. regelmässig kommen und tariflich verankert sind werden die einberechnet. Einmalige Sonderzahlungen spielen keine Rolle.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 02:18

Heißt ''regelmäßig'' (auch) jährlich oder müsste das dann schon z.B. monatlich sein?


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Juli 2008 23:58
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wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze liegt und nur dann..für alle anderen Wehwehchen bleiben die privaten Ergänzungen zu den Leistungen der GKV


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 1. August 2008 10:22
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Es geht um den durchschnittlichen Jahresverdienst der letzten drei Jahre. Dazu zählen auch Urlaubs-, Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 3. August 2008 11:25
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Das mit den Zusatzzahlungen ist immer ein wenig schwammig. Zunächst muss sie ja 3 Jahre über der Pflichtgrenze liegen um sich privat versichern zu können. Wenn das 3. Jahr angebrochen ist und sie angestellt ist kann sie das in der Regel schon beantragen. Die Sonderzahlungen werden in der Regel akzeptiert wenn sie z.B. als wiederkehrende Leistung regelmässig gezahlt werden oder tariflich verankert sind. Unregelmässige Erfolgszahlungen oder Einmalzahlungen werden in der Regel nicht anerkannt.

Der Hinweis mit den Zusatzversicherungen zählt dabei nicht das keine Zusatzversicherung annähernd das Spektrum der PKV abdecken kann. Das ist ein grosser Irrtum. Hier sind z.B. Gebührenordnungen, Körperersatzstücke, grosse Hilfsmittel, Therapieformen usw. usw. usw. zu nennen.

Kommentar von Frank5000 am 3. August 2008 11:29

Und übrigens @herrkaiser: Danke !


anonym
beantwortet von Roesner999 am 3. August 2008 14:39
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Sonderzahlungen sind anzurechnen, wenn sie in einem Tarif-oder Arbeitsvetrag zugesichert sind.

Auch regelmäßege Zahlungen über Jahre zählen nicht

Empfehlenswerter ist eine Zusatzversichwerung bei der PKV oder z.B. bei der AOK, welche diese ja auch anbietet


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