Kisler am 04.11.2009 um 15:10 Uhr
Hallo, ich habe vor meine Wohnung zur Zwischenmiete zu vermieten. Jetzt wollte ich wissen, bei welchen Gründen die Kaution mir zusteht?
Wenn dein Vermieter keine Miete zahlt,oder wenn es Schäden gibt,die der Mieter bewust verursacht hat,....meine ich,..

Bei dem Gedanken sollte man nicht ans Vermieten denken! Generell kann man aus der Kaution unterlassene Renovierungen bestreiten, Mietrückstände abfedern oder zu wenig gezahlte Nebenkosten ausgleichen.
Sie haben zwei Baustellen die nichts miteinander zu tun haben. Wenn Sie Ihre Wohnung für eine Zeit an eine andere Person vermieten wollen müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Wenn der Vermieter die Vermietung erlaubt, bleibt Ihr Mietvertrag weiter bestehen. Die Kaution gibt es nachdem das Mietverhältnis beendet wurde und der Vermieter keine Ansprüche gegen Sie geltend macht. Wenn Sie Ihre Kaution haben möchten müssen Sie Ihren Mietvertrag kündigen und dann die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand an Ihren Vermieter übergeben. Peter Kleinsorge
Zuerst mußt Du Deinen Vermieter fragen, obe er das genehmigt.

Was heist Zwischen Vermieten,hast du dein Vermieter gefragt,ausserdem steht dir keine Kaution zu,wenn du sie nicht verlangst,und die muss auf ein Sparkonto angelegt werden,und mit Zinsen wieder zurück gezahlt werden.
http://www.gutefrage.net/frage/wann-darf-kaution-einbehalten-werden