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wann kann ich mit 50% Schwerbehinderung in rente ohne abzüge ?

gefragt von crissy1949crissy1949 am 08.07.2009 um 14:34 Uhr

hallo, ich befinde mich derzeit in der altersteilzeit-freizeitphase. im sept. werde ich 60 jahre alt. die altersteilzeit endet zum 30.9.09.daher werde ich zum 1.10.09 rente beantragen. um meine rente ohne abzüge zu erhalten müßte ich normalerweise ja bis alter 65 arbeiten. nun bin ich aber zu 50% schwerbehindert.wie wirkt sich das auf meine rente aus. darf ich dafür früher als mit 65 in rente bzw. wieviel berufsjahre müßte ich haben damit ich keine rentenabzüge habe?

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schwerbehinderung x 77 rentenabzug x 2

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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 8. Juli 2009 14:36
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Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 oder mehr gehen mit 63 ohne Abschläge in Rente. Aber warte einen Moment, ich gucke schnell in mein Gesetzbuch.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 8. Juli 2009 14:40

Also - § 37 SGB VI: Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie

Erstens - das 63. Lebensjahr vollendet haben,

Zweitens - bei Beginn der Altrsrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und

Drittens - die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben.

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente nach Vollendung des 60. Lebensjahres ist möglich. Zitat Ende.

Wenn du allerdings mit 60 Jahren in Rente gehst, musst du Abschläge hinnehmen. Ohne Abschläge kannst du also, wie oben gesagt, mit 63 in Rente gehen.

Kommentar von Efeb8f4a789d583d3ea179376c2abae9smallcrissy1949 am 8. Juli 2009 14:54

ist mit wartezeit die berufstätigkeitszeit gemeint? ich komme auf 40 jahre arbeiten.die 50% schwerbehinderung hab ich kürzlich erst bekommen.hatte in den jahren wo ich arbeiten war(12 stundentäglich unterwegs) nicht die zeit mich um sowas zu kümmern. meine erkrankungen/beeinträchtigungen habe ich allerdings schon viele jahre.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 8. Juli 2009 15:16

Ja, die Zeit der Berufstätigkeit. Wann deine Schwerbehinderung eingetreten ist, ist in deinem Fall nicht relevant, da du schon vor Renteneintrittsalter diese Anerkennung bekommen hast. Früher gab es mal eine Frist, die wurde aber gleichzeitig mit der Heraufsetzung des Rentenalters abgeschafft. Denn man konnte vorher ja schon mit 58 in Rente gehen.

Kommentar von Efeb8f4a789d583d3ea179376c2abae9smallcrissy1949 am 8. Juli 2009 16:29

danke für deine antworten. kannst du mir doch auch sagen wieviel prozent ich an abzügen habe und idt ds auch mit der betriebsrente so, also auch abzüge ?

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 8. Juli 2009 17:07

Du musst, wenn du früher in Rente gehst, mit 0,3 % Abschlag pro Monat rechnen. Es erscheint nicht viel - summiert sich aber doch.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 8. Juli 2009 17:09

Noch vergessen: Deine Betriebsrente reduziert sich nicht so, wie die normale Altersrente. Da du aber ja (ich geh jetzt mal einfach davon aus) 3 Jahre früher in Rente gehst, zahlst du anschließend ja für die Betriebsrente nichts mehr ein, so dass die dann auch insgesamt niedriger ist.


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anonym
beantwortet von opiguru am 8. Juli 2009 14:44
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Ja wenn die Schwerbehinderung mehr als 50 ° ist und der oder die Betroffene länger als 10 Jahre den Status der Schwerbehindrung hat, kann er oder sie ohne Abzüge mit 60 Jahren in Rente gehen. Ansonsten werden 0,3 % pro Monat vorzeitiger Rentenantritt in Abzug gebracht. Empfehelung: In den Rathäusern sind monatlich Rentenauskünfte eingerichtet. Oder den zuständigen Versichertenältesten fragen. Zu erfahren über "Deutsche Rentenversicherung Bund".

Kommentar von guterwolf am 8. Juli 2009 14:48

genau, es gab irgendwann mal einen Stichtag (weiß aber das Jahr nicht), wer zu diesem Tag 50% hatte, kann mit 60 ohne Abschläge gehen.


anonym
beantwortet von reinerbr am 8. Juli 2009 14:43
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Rentenversicherer anrufen und fragen ob es das Gesetz noch gibt:Das man mit der sog. 58iger Regelung,die besagt,wer zu 50% Schwerbehindert ist,kann mit 58 Jahren in Rente ohne Abzug,gehen!


Yummy
beantwortet von Yummy am 8. Juli 2009 14:40
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Es gibt m.W. noch eine Übergangsregelung. Wer zu einem bestimmten Termin bereits 50% Schwerbehinderung hatte kann noch bis zu einem bestimmten Termin mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Das Auslaufen muss aber dieses oder nächsten Jahr sein.


bueten
beantwortet von bueten am 8. Juli 2009 14:35
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schreibe der LVA in deinem ort


anonym
beantwortet von borobarzane am 9. Juli 2009 18:52
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Hallo Crissy, da ich beruflich mit diesen Dingen zu tun habe, kann ich Dir ziemlich genau sagen, was Sache ist: Du bist 1949 geboren, hast min. 35 Jahre gearbeitet, bist schwerbehindert und hast Vertrauensschutz wegen ATZ. D.h., Du kannst mit 60 Jahren in Rente gehen, allerdings mit 10,8% Abschlag (3.6% p.a.). Wurde hier auch schon richtig erwähnt. Mein Tipp: Du musst aber nicht in Rente gehen, sondern kannst Dich auch nach der passiven ATZ arbeits-los/suchend melden. Das hat gweisse Vorteile. Mehr kann ich hier nicht sagen. borobarzaneätyahoopunktde.

LG Hansi


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