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Wann kann ich Handykosten steuerlich absetzen?

gefragt von jojo77 am 26.03.2008 um 18:46 Uhr

Ich benutze mein Handy fast überwiegend beruflich und muss zudem für das Büro jederzeit erreichbar sein. Kann ich die Handykosten deswegen steuerlich absetzen?


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mitra54
beantwortet von mitra54 am 26. März 2008 18:53
1x
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Ja, kannst du steuerlich geltend machen.


anonym
beantwortet von vibes2k am 26. März 2008 18:46
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Na klar, du kannst sie als Werbekosten absetzen. Musst dies nur nachweisen können, meist in Form von Einzelnachweisen, welche die berufliche Tätigkeit belegen.


wauwie
beantwortet von wauwie am 26. März 2008 18:48
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Lass Dir vom Arbeitgeber ein Firmenhandy geben, dann hast Du keine Probleme.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. März 2008 18:48
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Hanedykosten sind sind bei beruflicher Nutzung werrbungskosten und können gegen einzelachweis zu 80% angerechnet werden, allerdings darf vom Arbeitgeber keine Entschädigung erfolgen


shagdalbran
beantwortet von shagdalbran am 26. März 2008 19:01
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Es fehlt die Angabe, ob Du selbständig oder angestellt bist (könnte ja auch Dein eigenes Büro sein).

Wenn Du selbständig bist, kannst Du es absetzen, wenn Du angestellt bist kannst Du die Telefonkosten, die Du selbst erzeugst, über die Spesenabrechnung geltend machen. Wenn Du die Erreichbarkeit angerechnet haben möchtest, wirst Du das mit Deinem Arbeitgeber vereinbaren müssen.

Im Angestelltenverhältnis ist ein Firmenhandy sicher die beste Lösung. Achtung: geldwerter Vorteil, wenn Du ein Firmenhandy auch privat benutzt.

Shag d'Albran


Kommentar von F5bf7ab257f43c9126f7859b09463b43smallichbins1968 am 27. Februar 2009 06:42

Geldwerter Vorteil fällt nur an wenn das Firmenhandy, oder der Firmenwagen auf den bestimmten Mitarbeiter zugeteilt ist, der geldwerte Vorteil fällt nicht an wenn es als Poolhandy


volkswagen
beantwortet von volkswagen am 5. Mai 2008 19:02
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Handykosten sind Telefonkosten und können mit einer mit dem FA gemachten Regelung geltend gemacht werde. Pauschale ca. 25,-- bis 30 EUR pro Haushaltsjahr. Die Anschaffungskosten könne nicht abgeschrieben werden. Vielmehr ist es eine Behandlungsgeschichte wie bei einem Fest-Netzanschluß. Hinweis: Auch die Kontoführung Ihres Lohn und Gehaltkontos können pauschaliert mit der selbigen Pauschale geltend gemacht werden. Ich sehe bei beiden Teilen keine Schwierigkeiten.

Kommentar von F5bf7ab257f43c9126f7859b09463b43smallichbins1968 am 27. Februar 2009 06:41

Kontoführung kann mit 16 Euro geltend gemacht werden, Kosten für ein privates Handy wenn beruflich genutz können Pauschal mit 20% abgesetzt werden nicht mehr als 240 Eur jährlich ohne Verbindungsnachweis, und mit Verbindungsnachweis wenn nur beruflich genutzt, dann sogar ganz, dann aber mit Bescheinigung vom Arbeitgeber. oder Poolfahrzeug in die Bücher eingetragen ist.ö


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