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Wann kann ich die KFZ - Versicherung wechseln

gefragt von tina1949tina1949 am 22.10.2009 um 2:06 Uhr

Wir haben im Juli2009 ein neues Auto , versichert sind wir bei der Allianz , wir bezahlen jährlich somit ist es bis Juli 2010 versichert. Jetzt durch umfragen haben wir eine günstige KFZ - Versicherung gefunden, nun meine Frage ,, Kann ich zum Jahresende ( 2009 ) kündigen Oder muss ich warten bis Juli 2010 , Danke für eine antwort


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


justii
beantwortet von justii am 22. Oktober 2009 19:42
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Hilfreichste Antwort

Ordentlich kündigen kannst Du mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Datum der Hauptfälligkeit/Vertragsablauf.

  • Früher dauerte ein Versicherungsjahr auch bei der Kfz-Versicherung immer ein Jahr ab Versicherungsabschluss. Diese Praxis haben allerdings nur wenige Versicherungen über die letzen Jahre beibehalten, es gibt sie aber dennoch. Seit einiger Zeit kehren auch einzelne Versicherungen zu dieser Praxis zurück, da damit der Run am Jahresende/-anfang wegfällt und sich die Vertragsarbeit besser auf das ganze Jahr verteilt. Bei diesen Gesellschaften muss die Küdigung spätestens einen Monat vor Vertragsende bei der Versicherung eintreffen (siehe Police oder frag bei der Gesellschaft)

  • Bei den meisten Versicherungen fällt dieser Zeitpunkt jedoch seit vielen Jahren mit dem Ende des Kalenderjahres, also dem 31.12. zusammen. Bei diesen Gesellschaften muss demnach die Kündigung bis zum 30.11. eingegangen sein, damit sie zum 31.12. wirksam werden kann.

Wie günstig die alte und die neue Versicherung wirklich sind, kannst Du in wenigen Schritten auf

http://linkpin.de/wft7cg überprüfen. Vielleicht erlebst Du ja eine Überraschung...

Schöne Grüße und gute Fahrt!

justii

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 22. Oktober 2009 19:46

Außerordentlich kündigen kannst Du

  • durch Wegfall des Risikos (Verkauf/Verschrottung etc)

  • bis 4 Wochen nach Erhalt einer Beitragserhöhung

Wenn Dein Versicherungsschutz also normalerweise bis zum 30.11. gekündigt sein sollte, Du aber erst am 28.11. eine Beitragserhöhung für das Folgejahr zugestellt bekommst, dann kannst Du nicht nur bis zum 30.11. kündigen sondern Dein Kündigungsrecht verlängert sich bis zum 27.12.

Du musst im Falle einer solchen "bösen" Überraschung also nicht in Hektik ausbrechen, sondern kannst in aller Ruhe überprüfen ob es eine günstigere Versicherung gibt und kannst gegebenenfalls den Wechsel zu einer neuen Kfz-Versicherung durchführen.

Schöne Grüße

justii

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 26. Oktober 2009 09:42

bei wegfall der Risikios durch Verkauf muss doch der Vertrag gar nicht gekündigt werden. Der Vertrag wird mit Eingang der 29a, 3 aufgehoben

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 26. Oktober 2009 09:59

Aber ein Verkaufsvorgang bedingt doch nicht automatisch eine 29a, 3 (wie Du so schön sagst, und bei der jeder Autofahrer natürlich weiß, was Du meinst).

Oft ist das Fahrzeug beim Verkauf noch angemeldet und der Erwerber fährt das Fahrzeug auch noch zugelassen nach Hause (verpflichtet sich im Kaufvertrag, das Fz. umgehend um- oder abzumelden).

Erst die Um- oder Abmeldung bedingt dann die Meldung an die Versicherung.

Der Verkaufsvorgang ist also nicht mit der Um- oder Abmeldung gleichzusetzen.

Speziell in so einen Fall ist es aber anzuraten, dass der Verkäufer/VN/Halter die Versicherung über diesen Vorgang in Kenntnis setzt (falls der Käufer seiner Verpflichtung eben nicht nachkommt).

Du siehst, die Theorie ist schön und einfach.

Die Praxis aber vielfältig und oft mit Haken und Ösen versehen.

Gruß justii

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 26. Oktober 2009 09:59

Aber ein Verkaufsvorgang bedingt doch nicht automatisch eine 29a, 3 (wie Du so schön sagst, und bei der jeder Autofahrer natürlich weiß, was Du meinst).

Oft ist das Fahrzeug beim Verkauf noch angemeldet und der Erwerber fährt das Fahrzeug auch noch zugelassen nach Hause (verpflichtet sich im Kaufvertrag, das Fz. umgehend um- oder abzumelden).

Erst die Um- oder Abmeldung bedingt dann die Meldung an die Versicherung.

Der Verkaufsvorgang ist also nicht mit der Um- oder Abmeldung gleichzusetzen.

Speziell in so einen Fall ist es aber anzuraten, dass der Verkäufer/VN/Halter die Versicherung über diesen Vorgang in Kenntnis setzt (falls der Käufer seiner Verpflichtung eben nicht nachkommt).

Du siehst, die Theorie ist schön und einfach.

Die Praxis aber vielfältig und oft mit Haken und Ösen versehen.

Gruß justii

Kommentar von infomake am 13. November 2009 15:06

ich hab auf http://versicherung.info-kredit.com/kfz-versicherung.php verglichen und werde ab sofort über 300 Euro im Jahr sparen.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 16. November 2009 11:19

Wenn Du Dir oben den Link angesehen hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass Tarifcheck24 oben bereits enthalten ist. Ttztztztz....

Aber wenn Du wirklich umfassend vergleichen willst, dann hättest Du auf http://tinyurl.com/kramwo vergleichen sollen,

denn jeder Vergleichsrechner arbeitet geringfügig anders.

Die beiden Tarifrechner dort sind laut mehreren unabhänigen die führenden auf dem deutschen Kfz-Versicherungsmarkt.

Gruß justii


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 22. Oktober 2009 02:10
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Du kannst zum Jahresende kündigen. Am 1.1. beginnt nämlich einer neuer Vertragszyklus, da sich die SF ändert.

Ist aber nur meine Meinung. Bei der Neuen Versichrung fragen bzw AGB lesen.

Kommentar von Simple_avatar5smalltina1949 am 22. Oktober 2009 08:54

Danke erstmal

Kommentar von bussen am 1. November 2009 16:06
Mach es hier und Spare viel Geld: http://vugo.de/kfzversicherung/

kugel
beantwortet von kugel am 22. Oktober 2009 02:15
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Du musst Kfz-Versicherungen spätestens am 30. November kündigen - dann kommst Du aus allen Kfz-Verträgen raus.

Kommentar von Simple_avatar3smallschneckle1980 am 26. Oktober 2009 09:43

Nicht aus allen Verträgen... Nicht jede Gesellschaft hat einen Versichernugsablauf zum 01.01 . iele Gesellschaften biten auch Versicherungsabläufe unterm Jahr an ( z.b. oft gesehen bei Leasingfzge) . So muss der Vertrag mit einer Monatsfrist zum Ablauf gekündigt werden und nicht zum 01.01


anonym
beantwortet von bunkasworld am 17. November 2009 10:10
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ich find die antworten n bissl zu kompliziert.. also ja, du kannst kündigen, am ehesten bis 30.11. Am besten du suchst dir den neuen Tarif aus und lässt deine neue Versicherung den Kündigungs Kram für dich erledigen, dann gibts auch kein Kleingedrucktes was du lesen musst ;) Viel Erfolg!


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