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Wann kann der Versicherer einen Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen?

gefragt von rogerro am 07.11.2007 um 23:30 Uhr

welche Regelungen gibt es dazu?


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Mehamm123
beantwortet von Mehamm123 am 7. November 2007 23:35
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Bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Erschleichung von Versicherungsleisteungen. Das steht aber auch in den AVB.

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 7. November 2007 23:40

Antwort ist falsch. Ich bin vom Versicherungsunternehmen ausgegangen. Sorry.

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 7. November 2007 23:42

Jetzt die letzte Korrektur, dasnn GUTE NACHT. Er meit doch den Versicherer.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. November 2007 07:07
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Grundsätzlich nach einer Leistung im Schadensfall, dabei ist es unerheblich, ob dies der erste oder ein Folgeschaden war, weiterhin bei Feststellung von Verletzungen der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, bei Verletzung der vorvertsaglichen Anzeigepflicht, sowie bei Verdacht einer Straftat im Rahmen von versicherungsbetrug.


anonym
beantwortet von Bruno am 8. November 2007 00:28
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Bei Plichtverletzung durch VN. Praemienrueckstand, vermutet Versicherungsbetrug (oft bei Privathaftpfl.), bei Schadenfall kann jede Versicherung vom Versicherer gekuendigt werden. Nur dem VFB kann man nicht helfen.


vampire
beantwortet von vampire am 8. November 2007 09:01
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wenn man es gewagt hat einen Schaden zu melden, machen die das sogar gerne und bieten danach ne Neuversicherung zu erhöhten Preisen an.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. November 2007 23:32
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z.B. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. oder Beitragserhöhung.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 7. November 2007 23:36

oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, wenn eine Täuschung rauskommt oder wenn man nicht zahlt!

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 7. November 2007 23:37

Bist du dir da sicher??? Lese doch bitte nochmal die Frage!

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 7. November 2007 23:39

Welchen Fall meinst Du? Hab ja viele möglichen genannt!

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 7. November 2007 23:39

Liebe/r Indy. Sorry Entschuldigung. Noch entäuscht vom VFB.

Kommentar von Simple_avatar6smallIndy72 am 7. November 2007 23:41

Du wirst es auch noch überleben!

Kommentar von Simple_avatar6smallMehamm123 am 7. November 2007 23:47

Sicher, kannst du mir einen Fall schildern/nennen, wo ein V E R S I C H E R E R dem Versicherungsnehmer wegen einer Beitragserhöhung kündigt. Es ist sehr spät, lassen wir es.


anonym
beantwortet von wissbaer am 7. November 2007 23:32
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Soweit ich es weiß, kann der Versicherer beim verspäteter Prämienzahlung jederzeit den Versicherungsvertrag kündigen.


anonym
beantwortet von ChiemStar am 7. November 2007 23:33
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z.B. nach Eintritt des Versicherungsfalls




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