welche Regelungen gibt es dazu?
Bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Erschleichung von Versicherungsleisteungen. Das steht aber auch in den AVB.

Grundsätzlich nach einer Leistung im Schadensfall, dabei ist es unerheblich, ob dies der erste oder ein Folgeschaden war, weiterhin bei Feststellung von Verletzungen der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, bei Verletzung der vorvertsaglichen Anzeigepflicht, sowie bei Verdacht einer Straftat im Rahmen von versicherungsbetrug.
Bei Plichtverletzung durch VN. Praemienrueckstand, vermutet Versicherungsbetrug (oft bei Privathaftpfl.), bei Schadenfall kann jede Versicherung vom Versicherer gekuendigt werden. Nur dem VFB kann man nicht helfen.

wenn man es gewagt hat einen Schaden zu melden, machen die das sogar gerne und bieten danach ne Neuversicherung zu erhöhten Preisen an.
z.B. wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage. oder Beitragserhöhung.
oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, wenn eine Täuschung rauskommt oder wenn man nicht zahlt!
Bist du dir da sicher??? Lese doch bitte nochmal die Frage!
Welchen Fall meinst Du? Hab ja viele möglichen genannt!
Liebe/r Indy. Sorry Entschuldigung. Noch entäuscht vom VFB.
Du wirst es auch noch überleben!
Sicher, kannst du mir einen Fall schildern/nennen, wo ein V E R S I C H E R E R dem Versicherungsnehmer wegen einer Beitragserhöhung kündigt. Es ist sehr spät, lassen wir es.
Soweit ich es weiß, kann der Versicherer beim verspäteter Prämienzahlung jederzeit den Versicherungsvertrag kündigen.
Antwort ist falsch. Ich bin vom Versicherungsunternehmen ausgegangen. Sorry.
Jetzt die letzte Korrektur, dasnn GUTE NACHT. Er meit doch den Versicherer.