Bin gerade mit meinem Nachbarn am diskutieren zu welchen Zeiten Rasenmähen eigentlich erlaubt ist. Gibt es dafür bundeseinheitliche Zeiten?

Das Rasenmähen unterliegt keinen Verboten.
Nur der Einsatz von Motorgeräten ist geregelt:
An Sonn- und Feiertagen sowie werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr dürfen Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer nicht eingesetzt werden. Das besagt die Geräte- und Maschinen-Lärmschutzverordnung. Das gilt bundesweit. Die Länder können weitergehende Verodnungen machen, haben die aber neuerdings meist nicht mehr.
Nimm eine Handrasenmäher, dann kannst Du den Rasen auch um Mitternacht mähen.
Soweit ich weiß ab morgens 7- 20 Uhr Werktags! Ich glaube das das einheitlich ist!
In der Stadt Neuss ist es zB. nur an Werktagen zwischen 8 und 19 Uhr erlaubt. Steht manchmal in der Strassenordnung der jeweiligen Stadt geschrieben. Die Strassenordnung müsste man eigentlich auf der Website seiner Stadt bekommen.

außerhalb der Ruhezeiten von 8:00- 12:00 Uhr und von 14:00- 18:00 Uhr, aber genaueres muss im Mietvertrag verankert stehen. Lies da mal nach!

Ja: von 7 Uhr bis 20 Uhr werktags darfst du Rasenmähen.
mir ist das grundsätzlich egal wann ich rasenmähe.. meinen Nachbarn zum Glück auch. Ich denke die normalen Zeiten sind von 06:00 - 22:00h. Am Samstag glaub ich bis 12:00h, am Sonntag (angeblich) gar nicht.

Mittagspause zw. 13:00 und 15:00 Uhr.
Ab wann und wie lange weiß ich nicht!

das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt....
Hier noch mal ausführlich, wer es genau wissen will:
Die bundesweit geltende Verordnung soll die Nerven schonen und für mehr Eintracht sorgen. Das Regelwerk führt 57 Geräte und Maschinen auf, die in Wohngebieten im Freien weder an Sonn- und Feiertagen noch werktags in den Morgen- und Abendstunden eingeschaltet werden dürfen, ferner „lärmintensive“ Geräte, die auch tagsüber zu bestimmten Zeiten „ruhen“ müssen. Sonn- und feiertags sowie werktags zwischen 20 und 7 Uhr dürfen beispielsweise folgende Geräte nicht benutzt werden: - Rasenmäher (auch „lärmarme“) mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, - Mehrzweckgeräte mit einer Motorstärke von mehr als 20 Kilowatt, - Vertikutierer mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, - Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor, - Heckenscheren mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, - Tragbare Kettensägen mit Elektro- oder Verbrennungsmotor, - Schredder und Zerkleinerer mit Elektrooder Verbrennungsmotor, - Wasserpumpen (ausgenommen Tauchpumpen) sowie - Schneefräsen. Einige besonders laute Gartengeräte dürfen ebenfalls sonn- und feiertags nicht benutzt werden und außerdem nicht werktags von 13 bis 15 Uhr sowie bereits ab 17 Uhr bis 9 Uhr in der Frühe. Dabei handelt es sich um Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor sowieum Laubbläser und Laubsammler mit Elektro- oder Verbrennungsmotor. Allerdings: Sind solche Geräte mit dem Umweltzeichen der EU ausgezeichnet worden (stilisierte Blume mit einem Kreis aus 12 Sternen als Blütenblätter und dem Eurozeichen in der Mitte), so gelten wiederum die normalen Ruhezeiten. Natürlich gilt dies alles nicht, wenn der Einsatz der aufgeführten Geräte oder Maschinen „zur Abwendung einer Gefahr“ bei Unwetter oder Schneefall „oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist“. Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung können mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndet werden. Übrigens: Landesrechtliche Lärmschutzvorschriften können weitergehende Ruheregeln enthalten. Und auch die Kommunen tragen ihr Scherflein zur Individualität bei. So ist vielfach eine Mittagspause einzuhalten, zum Beispiel von 12 bis 14 oder von 13 bis 15 Uhr. Die Lärmschutzverordnung gibt sich mit solchen Details nicht ab. Keinerlei Auflagen muss allerdings beachten, wer einen handbetriebenen Rasenmäher – und damit seine Muskelkraft – einsetzt. In dem Fall gelten überhaupt keine Sperrstunden.
Quelle: WK Bremen Di. 5.5.09