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Wann ist nach Auszug spätestens die Mietkautionsrückzahlung fällig?

gefragt von WilliPahl am 29.06.2009 um 7:07 Uhr

Auszug 30.03.2009. Wann ist die Rückzahlung der Kaution spätestens fällig? Was machen wenn der ehemalige Mieter keine Adresse hinterlassen hat und sich nicht umgemeldet hat?

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Mietrecht x 3.889 Kaution x 461

pippi60
beantwortet von pippi60 am 29. Juni 2009 07:08
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Bei uns bekommst Du sie oft erst nachdem die Nebenkostenabrechnung durch ist. Hast Du keine Adresse, würde ich das Geld verwahren.

Kommentar von 740d3a1667a8757b49150f2f8b038c9esmallSahaki am 8. August 2009 11:36

und weiterhin mit Zinsen anlegen


Malkia
beantwortet von Malkia am 29. Juni 2009 08:40
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Wenn du keine Forderungen an den Mieter mehr hast, kannst du jetzt auszahlen, ansonsten siehe hier:

Der Vermieter hat die Kaution in voller Höhe zurückzuzahlen, wenn er keine Ansprüche aus dem Mietvertrag mehr gegen den Mieter hat. Andernfalls darf er die zur Deckung seiner Ansprüche erforderlichen Kosten von der Kaution absetzen und muss dann mit dem Mieter abrechnen. Der Mieter muss dem Vermieter eine vertretbare Zeit zur Prüfung etwaiger Gegenansprüche lassen. Welcher Zeitraum vertretbar ist, ist bei den Gerichten stark umstritten. Sie liegt in etwa zwischen 2-6 Monaten. Steht die Heiz- oder Nebenkosten noch aus, kann der Vermieter einen angemessenen Betrag einbehalten, wenn zu erwarten ist, dass der Mieter etwas nachzahlen muss (AG Hannover ZMR 2000, 680; AG Neuss WM 91, 547; AG Köln WM 88, 267), grundsätzlich jedoch nicht mehr als in Höhe von 3 bis 4 monatlichen Vorauszahlungsbeträgen (AG Hamburg WM 97, 213). Den Restbetrag muss der Vermieter sofort auszahlen, wenn keine weiteren Forderungen mehr bestehen (AG Kassel WM 84, 226).

Da du aber die Anschrift nicht hast, und sie sich noch nicht umgemeldet haben, ist dies ja nicht möglich. Ich denke mal, die werden sich noch melden, also heißt es abwarten.


anonym
beantwortet von anjanni am 29. Juni 2009 07:53
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Die Kaution ist spätestens nach einem halben Jahr zurückzuzahlen - bis auf einen Anteil, den Du als Vermieter bis zur nächsten Nebenkostenabrechnung zurückhalten kannst für eventuelle Nachzahlungen.

Wenn der Mieter keine Adresse hinterlassen hat, kannst Du an seine letzte Adresse einen Brief schreiben. Vielleicht hat er einen Nachsendeantrag gestellt. Sonst kommt der Brief ja zurück. Dann hast Du wenigstens einen Beleg in der Hand, daß Du es probiert hast.

Die Mieter werden sich sicherlich auch melden, wenn sie noch Geld von Dir erwarten ;-)

Auf sein letztes Dir bekanntes Bankkonto würde ich nicht überweisen. Wer weiß, was mit diesem Konto ist - vielleicht haben Mieter sich getrennnt, vielleicht ist auf dem Konto eine Pfändung - wer weiß. Jedenfalls habe ich auch noch bei mir wohnenden Mietern immer in die NK-Abrechnung geschrieben, sie mögen mir ein Bankkonto nennen, auf das ich die Rückzahlung überweisen kann.

Übrigens mache ich Mietverträge nur noch mit Vorlage des Personalausweises - falls ich mal noch Nachforderungen habe. Damit findet man die Leute eigentlich.

Kommentar von WilliPahl am 29. Juni 2009 19:23

Dk für Deine Antwort! Du glaubst gar nicht, was Mieter so auf Lager haben!! Hab mich bei seiner Voradresse erkundigt. Geschiedene Ehefrau weiß auch nicht wo er ist. Hab heute per Einschreiben Brief abgeschickt, wo soll Geld hin??

Kommentar von anjanni am 30. Juni 2009 09:19

Geld würde ich auf ein gesondertes Konto legen bzw. auf dem Kautionskonto lassen. Und dann der Dinge harren, die da kommen.

Guck doch mal auf den Seiten des Amtsgerichts, ob er nicht inzwischen in Privatinsolvenz ist ;-) Leute, die auf diese Weise untertauchen, haben ja sicherlich irgendeinen Grund dafür...


Moewe603
beantwortet von Moewe603 am 29. Juni 2009 07:18
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Ja , ein Jahr kann er dich warten lassen .Hättest die Kaution am besten mit den letzten Mietzahlungen verrechnen sollen .

Kommentar von WilliPahl am 29. Juni 2009 07:26

Liebe Moewe603, mir scheint, Du kannst nicht richtig lesen!!! Ich bin Vermieterin und möchte die Kaution ZURÜCKZAHLEN. Das was Du schreibst, "Kaution mit letzten Mietzahlung zu verrechnen" ist nicht erlaubt. Du hast den Sinn der Kaution offenbar nicht verstanden! Gibst Du hier Anleitung zu einer nicht erlaubten Handlung?? Was hast Du für eine Moral? Stell Dir vor, Du wärst Vermieter und Mieter würden all das mit Dir machen, was Mieter so anstellen mit fremden Eigentum????

Kommentar von 591f699187ed27023b769d4007447ed0smallMoewe603 am 29. Juni 2009 11:09

Hallo WilliPahl , lesen kann ich , habe aber dieses zu flüchtig gelesen . Aber erkläre mir den Sinn der Kaution bitte .

Kommentar von WilliPahl am 29. Juni 2009 19:15

Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit für Schäden an seinem Eigentum, die der Mieter nicht beseitigen will bei Auszug und evtl für Mietschulden. Der Gesetzgeber hat verboten, daß der Mieter vorzeitig gegen Miete selbst verrechnet! Bei Auszug soll eine Abnahme zu erfolgen und danach wird die Kaution abgerechnet.


anonym
beantwortet von aragon72 am 27. Juli 2009 09:02
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Da haste recht, liebe Willi Pahl. Das habe ich übersehen, dass Du einer der schlauen und natürlich "anständigen" Vermieter bist, die von Bürgschaftsrecht keine Ahnung haben.

Aber Du weißt ja - Gott sei's gedankt - wie's geht. Was wäre die Welt ohne Dich, lieber Willi.


anonym
beantwortet von aragon72 am 30. Juni 2009 14:22
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Kleiner Tipp, falls Du beim nächsten Mal nicht mehr Deiner Kohle hinterherlaufen willst. Einfach eine Bürgschaft machen statt Bargeld überlegen oder ein Sparbuch einrichten.

Die Bürgschaften kann seit Jahresbeginn jetzt jeder bekommen, wenn die Bonität passt. Die Abwicklung geht übers Internet, z.B. bei EUROKAUTION oder bei der Deutschen Kautionskasse. Bei der Kautionskasse gibt's die Bürgschaft jetzt sogar kostenlos in den ersten 12 Monaten. Die machen grade eine große Aktion mit immonet. Wenn Du schon Kaution gezahlt hast, kannst Du versuchen, die gegen so eine Bürgschaft auszutauschen. Bei mir hat das geklappt, auch wenn der Vermieter etwas unsicher war. Die von der Kautionskasse haben mich hier echt gut unterstützt. Werde in Zukunft nur noch bürgen.

Wie gesagt, nur so ein Tipp am Rande.

Kommentar von WilliPahl am 25. Juli 2009 14:22

Du hast es nicht gecheckt, ich bin Vermieterin und möchte Kaution zurückzahlen!!! Als Vermieterin werde ich mich bestimmt nicht mit Bürgschaft einlassen, ist viel zu kompliziert wenn Schäden oder Mietrückstände. Außerdem ist die Bürgschaft für den Mieter mit Kosten verbunden. Ich lege als Vermieterin die Kaution mit Einwilligung des Mieters günstig an. Benimmt er sich "anständig", hat er schönes Geld beim Auszug. So geht das und nicht anders!!


anonym
beantwortet von Rikeelse am 29. Juni 2009 07:36
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Hallo Willipahl.

die Kaution muss erst nach der letzten Nebenkostenabrechnung zurück gezahlt werden. Das kann bis zu einem Jahr dauern. Für gewöhnlich werden aber die Nebenkosten beim Auszug getrennt berechnet, so dass es schneller geht. Üblich und anständig ist wohl die Rückzahlung nach spätestens drei bis sechs Monaten.

Wenn der Mieter keine Adresse hinterlassen hat, so ist ja meist noch sein Bankkonto bekannt, auf das die Kaution überwiesen werden kann.

LG Rikeelse

Kommentar von WilliPahl am 29. Juni 2009 19:18

Dk für Deine Antwort. ehemaliger Mieter hat immer bar eingezahlt auf mein Konto. Kaution und 1. Miete war auch bar fällig bei Unterschrift des Mietvertrages. (sonst keine Schlüssel!)

Kommentar von anjanni am 30. Juni 2009 09:20

Barzahlung deutet auf bevorstehende Privatinsolvenz hin. Dann findest Du ihn beim Amtsgericht ;-) Die Kaution bekommt dann der Insolvenzverwalter. - Oder er ist abgetaucht. Dann mußt Du Dich mal erkundigen, wie lange der Ex-Mieter die Kaution noch von Dir fordern kann.


anonym
beantwortet von Lisnelda am 29. Juni 2009 07:35
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In meinen Mietverträgen ist das ganz klar und deutlich zu erlesen. Ich habe meine Mietkautionen plus der eingetragenen Zinsen im Sparbuch bis spätestens 6 Monate nach Auszug , auszubezahlen.


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