Bin ich als Empfänger des Arbeitslosengeldes II noch wohngeldberechtigt?
Im Arbeitslosengeld 2 ist das Wohngeld enthalten, wenn man wohngeldberechtigt ist.
Zusätzliches Wohngeld von einer anderen Stelle bekommt man nicht.

Mit deiner Mietkostenbeihilfe ist Wohngeld bereits abgegolten.
Du bekommst doch bei ALG 2 die Miete plus Nebenkosten für eine angemessene Wohnung bezahlt.
Wenn deine Wohnug zu groß/teuer ist verlangt die ARGE den Umzug in eine passende Wohnung.

Du kannst höchstens versuchen das die etwas mehr an Stromkosten übernehmen. In dem Regelsatz sind Stromkosten nämlich nur mit 20€ und n paar Cent abgedeckt. Doch manch einer hat ja höhere Stromkosten zb durch nen Durchlaferhitzer für die Warmwasserbereitung. Schau mal bitte bei bei Google. Ist n Urteil vom Bundessozialgericht.Aktenzeichen S 58 AS 518/05 vom 29.12.06 und es geht um de § 20, 22 Abs. 1 SGB II.....kann aber für nichts garantieren. LG

Nein, bist Du nicht, da das Jobcenter Deine Miete zum Bedarf schon mit einrechnet. Als ALG1- Empfänger kann man Wohngeld beantragen.
Ja.