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Wann ist man bei Krankheit, Arbeitsunfähig?Wann steht ein eine Umschulung zu?

gefragt von Monty08Monty08 am 02.09.2008 um 10:39 Uhr

Mein Mann hat Sarkoidose.Es betrifft seine Lunge,sie ist stark vernarbt.Dadurch ist er bei schweren Tragen, Heben( Arbeiten), Dauerlauf etc. beim Atmen beeinträchtigt!!Nun läst ihn sein Chef, trotz dieses Wissens (und des Wissens, das er vor 5 Wochen einen Arbeitsunfall hatte und 2 Rippen angebrochen waren) ihn solche Arbeit ausführen.Tankstücke schleppen, viele "Lauftätigkeiten"..es sind genügend andere Mitarbeiter vorhanden, die diese Aufgabe erledigen könnten!Mein Mann schafft, diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr.Wie und ab wann kann er sich (Teil-)Arbeitsunfähig schreiben lassen, bzw kann er eine (finanzierte) Umschulung beantragen, für eine andere/leichtere Arbeit?

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Gesundheit x 60.441 Recht x 35.251 Arbeit x 14.544 umschulung x 350 arbeitsunfaehigkeit x 49

manu1979
beantwortet von manu1979 am 2. September 2008 10:48
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Es gibt beim Arbeitsamt sog. Rehaberater. Er soll sich dort einen Termin geben lassen, dieser wird alles Weitere in die Wege leiten. Solange würde ich mich krankschreiben lassen.


juangogh
beantwortet von juangogh am 2. September 2008 10:42
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Zur Umschulung noch: je nach Arzt-Gutachten wird auch die Rentenversicherung einiges dazu sagen können. Die RV bietet dann auch "Hilfe zur Wiedereingliederung", etc. an. Einfach mal dort informieren.


juangogh
beantwortet von juangogh am 2. September 2008 10:41
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Dies beurteilt sein Arzt. Zur Not => Arztwechsel

Kommentar von 898b38c7e38eab2632457f93d33a345asmallMonty08 am 2. September 2008 10:54

Vielen Dank für die super schnellen Nachrichten!! Sein Arzt ist super!Ist schon lange dafür, das er "kürzer" tritt.Ist ja aber auch alles eine finanzielle Frage!Aber nun haben wir schon einige tolle Tips bekommen.Vielen Dank!!


anonym
beantwortet von anjanni am 2. September 2008 10:42
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Er muß sich auf jeden Fall mit seinem Arzt in Verbindung setzen!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 2. September 2008 10:58
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Er sollte sich in jedem Fall erstmal krankschreiben lassen, da er für diese Arbeiten nicht arbeitsfähig ist. Und dann beraten lassen, vom Artz, Krankenversicherung, Arbeitsamt. Ein Kollege vom mir war schwer krank und hatte danach eine Wiedereingliederungsphase, erst vier, dann sechs und jetzt wieder acht Stunden am Tag. Allerdings hat er verständnisvolle Mitarbeiter und einen guten Chef. Aber das bei Deinem Mann grenzt ja schon an Mobbing.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 2. September 2008 10:47
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Ob du bei Krankheit Arbeitsunfähig bist, entscheidet der Arzt mit Hinblick auf deine Tätigkeit. Ich würde mich lieber erst um einen anderen Job bemühem. Und Umschulung... da muss man am besten selber was vorschlagen, wo man sich noch erfolgreich betätigen könnte, inkl. zwei Anbieterangebote. Der PAP wird dazu stellung nehmen. Passende Facharztgutachten und Arbeitspolitische Argumente sind hilfreich.


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