Wann ist es ein Fall der Gewährleistung beim Boden-Verlegen und was ist zu beachten?

4 Antworten

Ich verlege auch Böden. Das Material besorge ich selbst. Immer. Wenn der Kunde meint, er muß mir die paar Euro daran nicht gönnen und den Boden selbst anschaffen, verlege ich den Boden nicht.

Es hat sich gezeigt, daß von Kunden angeschaffte, vermeintlich sehr gute Böden aufgrund fehlenden Fachwissens halt einfach qualitativ schlecht waren.

So wirst Du mit dem Versuch von Gewährleistungsansprüchen nicht viel Glück haben. Dein Handwerker schiebt es auf den minderwertigen Boden, die Fußbodenfirma schiebt es auf den Handwerker. Viel Spaß.

Ich würde die Firma einfach darauf ansprechen und gucken wie sie reagieren. Denke aber dass die eh sagen es liegt am Material und nicht an der Art wie es verlegt ist...

Wenn das Material selbst besorgt wurde ist das sehr schwierig, da viele Firmen dann auch gleich sagen dass die Gewährleistung so nicht mehr besteht.

Wenn die Firma sagt es liegt am Material bleibt dir nur ein Urteil einer außenstehenden Firma und viel Geduld.

Hat der Handwerker vor dem Verlegen eine Bedenkenanmeldung hinsichtlich der Qualität oder der Ausführungsart gestellt? Wenn nein, übernimmt er für die Arbeit die Gewährleistung, außer es ist ausdrücklich vereinbart gewesen das dem nicht so ist und zwar vor den Arbeiten. Danach auf der Rechnung ist der Hinweis nicht ausreichend. Also, Handwerker anschreiben, Nachbesserung mit Frist fordern (realistisch, nicht á la "morgen"). Kommt er dem nicht nach, nochmal Frist setzen mit Hinweis auf kostenpflichtige Behebung durch Dritten.

Siehe dazu auch VOB Teil B, §13: https://dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html

Ist der Vertrag nach BGB abgeschlossen, genauso vorgehen, Gewährleistung beträgt dann 5 Jahre und nicht 4 wie nach VOB.

MfG

ChiliWolf

Der Handwerker hat aber doch das Materiaal davor gesehen und es verbaut. Dann hätte doch vorher etwas sagen können. Der Handwerker wollte übrigens, dass ich das Matreial besorge.