Wann kann ich für eine andere Person im Auftrag unterschreiben? Reicht da der mündliche Auftrag der Person, oder muss ich einem Vertragspartner eine schriftliche Vollmacht vorweisen können? Gibt es da eine gesetzliche Regelung zu?
Eine Unterschrift ist immer gültig und Rechtsverbindlich. Es kommt nur drauf an, für wen? Wenn der i.A.-zeichnende datz berechtigt ist, so zeichnet er für den Auftraggeber. Tut er das ohne ebtsprechende Vollmachten, so zeichnet er u.U. für sich selbst.

I.A. erfordert keine Bevollmächtigung - Du brauchst erst ab der Handlungsvollmacht eine schriftliche Vollmacht.

Nein. Wenn Dein Chef zum Beispiel in Urlaub ist und du Vertretung machst, unterschreibst du i.A.
i.A. (im Auftrag) kannst Du jederzeit unterschreiben, da sind keine Bevollmächtigungen erforderlich
i.V. (in Vertretung) ist nur mit Bevollmächtigung möglich und daher auch wesentlich (rechts-)verbindlicher.

Rein rechtlich kannst Du ohne besondere "Vollmacht" mit i.A. unterzeichen, es sei denn, dass es in Eurem Unternehmen eine Unterschriftenregelung gibt, nach der das nicht zulässig ist.
Da i.A. rechtlich keine besonderen Wirkungen entfaltet, ein Aussenstehender also im Zweifelsfall keinen besonderen Nutzen daraus herleiten kann - im Gegensatz etwa zu i.V. - ist eine solche Unterzeichnung generell "unkritisch".
Wenn für eine andere Person unterzeichnet wird, betrachtet das der Empfänger als Anscheins-Vollmacht ! Warum sollte Er die Unterschrift, die Zeichnungsberechtigung anzweifeln, denn nun hat Er zwei an der Hand die im Zweifelsfall gerade stehen ! Bei Gesellschaften reicht bereits die Verwendung von Schreiben mit aufgedrucktem Briefkopf aus um als rechtmäßig zu gelten !
Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Verwendung seines Briefpapieres !
thats right...
Immer schön dran denken, wenn einem DHL oder Hermes ein Paket von Fremden in die Hände drücken will!