gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Wann ist eine Unterschrift i. A. (im Auftrag) rechtskräftig?

gefragt von ChristophRoth am 11.12.2007 um 12:12 Uhr

Wann kann ich für eine andere Person im Auftrag unterschreiben? Reicht da der mündliche Auftrag der Person, oder muss ich einem Vertragspartner eine schriftliche Vollmacht vorweisen können? Gibt es da eine gesetzliche Regelung zu?


Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 11. Dezember 2007 12:17
4x
Thumb_up

Eine Unterschrift ist immer gültig und Rechtsverbindlich. Es kommt nur drauf an, für wen? Wenn der i.A.-zeichnende datz berechtigt ist, so zeichnet er für den Auftraggeber. Tut er das ohne ebtsprechende Vollmachten, so zeichnet er u.U. für sich selbst.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 11. Dezember 2007 12:20

thats right...

Kommentar von 4a33d7888796861bd56bfde059eeb4dbsmallwildsurfer am 20. April 2008 17:18

Immer schön dran denken, wenn einem DHL oder Hermes ein Paket von Fremden in die Hände drücken will!


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 11. Dezember 2007 12:15
2x
Thumb_up

I.A. erfordert keine Bevollmächtigung - Du brauchst erst ab der Handlungsvollmacht eine schriftliche Vollmacht.


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 11. Dezember 2007 12:16
1x
Thumb_up

Nein. Wenn Dein Chef zum Beispiel in Urlaub ist und du Vertretung machst, unterschreibst du i.A.


anjanni
beantwortet von anjanni am 11. Dezember 2007 12:17
1x
Thumb_up

i.A. (im Auftrag) kannst Du jederzeit unterschreiben, da sind keine Bevollmächtigungen erforderlich

i.V. (in Vertretung) ist nur mit Bevollmächtigung möglich und daher auch wesentlich (rechts-)verbindlicher.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 11. Dezember 2007 12:26

Handlungsvollmacht ist immer genau verifziert den Umfang und die Geschäfte, die zu tätigen sind, betreffend.

Kommentar von Simple_avatar4smallanjanni am 11. Dezember 2007 15:49

Ist das jetzt ein Widerspruch?


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 11. Dezember 2007 12:41
1x
Thumb_up

Rein rechtlich kannst Du ohne besondere "Vollmacht" mit i.A. unterzeichen, es sei denn, dass es in Eurem Unternehmen eine Unterschriftenregelung gibt, nach der das nicht zulässig ist.

Da i.A. rechtlich keine besonderen Wirkungen entfaltet, ein Aussenstehender also im Zweifelsfall keinen besonderen Nutzen daraus herleiten kann - im Gegensatz etwa zu i.V. - ist eine solche Unterzeichnung generell "unkritisch".





anonym
beantwortet von Eddy21 am 12. Dezember 2007 08:36
0x
Thumb_up

Wenn für eine andere Person unterzeichnet wird, betrachtet das der Empfänger als Anscheins-Vollmacht ! Warum sollte Er die Unterschrift, die Zeichnungsberechtigung anzweifeln, denn nun hat Er zwei an der Hand die im Zweifelsfall gerade stehen ! Bei Gesellschaften reicht bereits die Verwendung von Schreiben mit aufgedrucktem Briefkopf aus um als rechtmäßig zu gelten !

Der Unternehmer trägt die Verantwortung für die Verwendung seines Briefpapieres !


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.