
Die Verjährungsfrist einer sog. Privatschuld beginnt mit dem 1.1. des folgenden Jahres zu laufen und währt dann 2 J. D.h. wenn ich im ungünstigsten Fall heute am 7.1.07 eine Schuld eingegangen bin würde meine Frist am 1.1.08 zu laufen beginnen und dann am 31.12.09 enden. LG
Westi, das hast Du Dir gut gemerkt!
L O B