
Hy, eine ordnungsgemäße Patientenverfügung ist sehr wohl bindent. Von Sterbehilfe darf natürlich nichts drin stehen. Es gibt Vordrucke bei den meisten Kassen, und wird selbige zusammen mit den Hausarzt ausgefüllt (und am besten notariell beglaubigt) ist sie sehr wohl verbindlich und auch rechtskräftig! LG Achim
Grüße, tja schwer zu sagen. Sie ist selbstverständlich in Deutschland nicht (in keinem Fall) rechtlich bindend. Warum? Der Arzt ist einzig und allein in erster Linie seinem Hippokratischen Eid verpflichtet. Natürlich muß er sich auch an am Arbeitsort geltende Gesetze halten und da liegt die Crux - die gibt es für Patientenverfügungen in Deutschland nicht. Es gibt aber diese gesetzlichen Vorschriften zur "Sterbehilfe". Und kommt auch nur der Verdacht auf, ein Arzt hätte laut der in einer Patientenverfügung festgelegten Ablehnung künstlicher Ernährung und Beatmung gehandelt und der Patient stirbt, war es das mit seiner Karriere. Ach so, und sollte in einer Vollmacht evtl. ein Angehöriger als Betreuer ebenfalls die Patientenverfügung in der Art durchsetzen wollen, wird dieser sofort vom Gericht abbestellt und ein "zumutbarer Betreuer" gestellt.
Selbst erlebt - ich weiß wovon ich schreibe! Beste Grüße