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Wann ist eine Mietkaution fällig?

gefragt von anna001anna001 am 25.08.2007 um 10:25 Uhr

Wir haben einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Die Wohnung ist 250 km von hier entfernt und war bei der letzten Besichtigung nicht ganz fertig (Neubau). Jetzt will der Vermieter die Mietkaution bereits 2 Wochen vor dem Einzug bzw. Beginn des Mietvertratges auf seinem Konto habe. Seit der Erstbesichtigung haben wir die Wohnung nicht gesehen und da wir ja noch keinen Schlüssel haben können wir vor Einzug auch nichts demolieren. Der Vermieter scheint ein netter und auch sehr genauer Mensch zu sein, der nach meiner Ansicht einfach nur Angst hat, auf Mietnomaden hereinzufallen. Im Vertrag hebt eine unpünktliche Zahlung der Kaution die Gültigkeit des Mietvertrages auf.


Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 25. August 2007 10:29
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Die Kaution ist erst bei Beginn des Mietverhältnisses zahlbar: http://www.mieterbund.de/recht/mietrechtaktuell/mietrechta-z/kaution_1003.html

Kommentar von Simple_avatar8smallanna001 am 25. August 2007 10:43

Das ist eine tolle Antwort, die mir alle meine Fragen beantwortet und mich in eine gute Verhandlungsposition bring. Ganz herzlichen Dank dafür - schade, dass ich die Antwort nur einmal bewerten darf :-).

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 25. August 2007 11:40

Wenn Ihr ernste Absichten habt, also keine Mietnomaden seid, was spricht dagegen einem netten Vermieter die Kaution vorher zu zahlen ? Wäre doch ein schlechter Start für ein gutes Mietverhältnis. Auch wenn Ihr rechtlich andere Möglichkeiten, siehe Link, habt. Ist jetzt nicht böse von mir gemeint, würde ich nur fair finden.


Hunley
beantwortet von Hunley am 25. August 2007 11:46
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Noch ein Hinweis:
Warum soll die Kaution auf seinem Konto sein? Eine Kaution wird auf einem Kautionssparbuch angelegt, gibt es bei jeder Bank. Das Buch bekommt dann der Vermieter. Die Zinsen gehören dann Euch. Dazu ist der Vermieter übrigens verpflichtet, aber so ein spezielles Sparbuch könnt Ihr auch selbst anlegen mit seinem Namen als verfügungsberechtigter.


Volume
beantwortet von Volume am 25. August 2007 10:32
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Wir habe die Mietkaution mit dem Tag des Einzug gezahlt.


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